Corona-Regeln So viele Zuschauer dürfen jetzt in der Bundesliga ins Stadion

Update | Düsseldorf · Die Bund-Länder-Runde hat entschieden: Ein deutschlandweiter Auschluss aller Zuschauer aus den Stadien bleibt vorerst aus. Trotzdem gibt es in einigen Bundesländern noch Geisterspiele. Was gilt wo und wer darf ins Stadion?

Corona-Regeln: So viele Fans dürfen am 21. Spieltag in der Bundesliga ins Stadion
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Wo wie viele Fans in den Bundesliga-Stadien erlaubt sind

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Foto: dpa/Marius Becker

Mit Zuschauer-Einschränkungen, Corona-Regeln und sich verändernden Verhältnissen haben fast alle Branchen in der Corona-Krise inzwischen Erfahrung. So auch der Fußball. Die Ministerpräsidentenkonferenz hat nun ein „Mindestmaß“ an Einschränkungen definiert, unklar ist aber noch, welche Bundesländer weiter gehen als diese Regelungen. Einige Bundesligisten müssen dann wieder Geisterspiele ausrichten. Schon zu Beginn der Pandemie wurde vor leeren Rängen gespielt.

Im Sommer 2021 kam dann die Entspannung, es durften wieder Zuschauer kommen, wenn auch mit Einschränkungen. Doch diese Einschränkungen unterschieden sich zum Teil erheblich, hier ein volles Stadion, da noch Lücken im Zuschauerblock.

Im Winter 2021 verschärft sich die Lage nun wieder. Eine kurzfristig angesetzte Ministerpräsidentenkonferenz gab nun neue Regeln vor. Vorerst dürfen die Stadien der Fußball-Bundesliga nur noch bis zu 50 Prozent ausgelastet werden - allerdings gedeckelt bei maximal 15.000 Fans. Für Hallensportarten gilt dieselbe Prozent-Regelung bei höchstens 5000 Zuschauern.

Die Ergebnisse der Bund-Länder-Beratungen vom Donnerstag zur zugespitzten Coronalage sind allerdings wie erwartet nicht deutschlandweit einheitlich gültig. Denn neben diesen "Mindeststandards" sind den Bundesländern zusätzlich schärfere Maßnahmen wie Partien vor leeren Rängen vorbehalten - was unter anderem Bayern, Baden-Württemberg und Sachsen umsetzen.

In Sachsen finden schon seit vergangener Woche wieder Geisterspiele statt, die Partie gegen Bayer Leverkusen am Sonntag wurde bereits vor leeren Rängen ausgetragen. Auch in Baden-Würrtemberg und Niedersachsen gab es entsprechende Forderungen.

(lils/sid/dpa)
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