Harter Corona-Lockdown ab Mittwoch Worauf sich Bund und Länder geeinigt haben

Berlin · Deutschland steht vor einem harten Lockdown ab Mittwoch. Geschäfte und Schulen sollen schließen. Das sieht der Beschluss der Beratungen von Bund und Ländern am Sonntag vor. Ein Überblick.

Bundeskanzlerin Angela Merkel erklärt die Bund-Länder-Beschlüsse.

Bundeskanzlerin Angela Merkel erklärt die Bund-Länder-Beschlüsse.

Foto: AFP/BERND VON JUTRCZENKA

In dem am Sonntagmittag veröffentlichten Beschluss zur Bund-Länder-Runde mit Kanzlerin Angela Merkel (CDU) ist festgelegt, den Einzelhandel mit Ausnahme der Geschäfte für den täglichen Bedarf vom 16. Dezember bis mindestens zum 10. Januar zu schließen. Das Original-PDF des Beschlusses können Sie hier nachlesen. Es entspricht weitgehend einem Entwurf, der bereits im Vorfeld abgestimmt worden war. So kam es am Sonntagmittag zu sehr schnellen Beschlüssen.

Im Detail bleiben nur folgende Geschäfte offen: der Lebensmittel-Einzelhandel, Wochenmärkte und Direktvermarkter für Lebensmittel, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Reformhäuser, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Kfz- und Fahrradwerkstätten, Banken und Sparkassen, Poststellen, Reinigungen, Waschsalons, Zeitungsverkaufsläden, Tierbedarfs- und Futtermittelmärkte, Weihnachtsbaumverkauf und Großhandel. Dagegen werden Friseursalons, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe geschlossen, „weil in diesem Bereich eine körperliche Nähe unabdingbar ist“.

Für den gleichen Zeitraum, also 16. Dezember bis 10. Januar, empfiehlt der Beschluss deutliche Kontakteinschränkungen an den Schulen und Kitas. „Kinder sollen in dieser Zeit wenn immer möglich zu Hause betreut werden. Daher werden in diesem Zeitraum die Schulen grundsätzlich geschlossen oder die Präsenzpflicht wird ausgesetzt.“ In Kindertagesstätten solle analog verfahren werden. Für Eltern sollten nach diesen Vorstellungen zusätzliche Möglichkeiten geschaffen werden, für die Betreuung der Kinder im genannten Zeitraum bezahlten Urlaub nehmen zu können.

Für die Weihnachtstage vom 24. bis 26. Dezember gilt, dass die Länder in Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen als Ausnahme von den sonst geltenden Kontaktbeschränkungen „Treffen mit 4 Personen zuzüglich Kindern im Alter bis 14 Jahre im engsten Familienkreis“ zulassen können. Zum engsten Familienkreis zählen dem Papier zufolge sowohl Ehegatten als auch sonstige Lebenspartner sowie direkte Verwandte wie Geschwister, Geschwisterkinder und deren jeweilige Haushaltsangehörige, auch wenn dies mehr als zwei Hausstände bedeutet. Damit würden die eigentlich geplanten großzügigeren Lockerungen zu Weihnachten, die bis zu zehn Personen vorsahen, einkassiert.

Am Silvester- sowie am Neujahrstag wird bundesweit ein „An- und Versammlungsverbot“ umgesetzt. Darüber hinaus wird ein Feuerwerksverbot auf publikumsträchtigen Plätzen gelten, die von den Kommunen bestimmt werden. Der Feuerwerksverkauf soll in diesem Jahr generell verboten werden. Zudem soll das Trinken von Alkohol in der Öffentlichkeit vom 16. Dezember bis 10. Januar verboten werden. „Verstöße werden mit einem Bußgeld belegt“, heißt es in dem Beschluss .

Ebenfalls sieht der Beschluss folgende Regelungen vor:

  • Arbeitgeber werden dringend gebeten zu prüfen, ob Unternehmen entweder durch Betriebsferien oder großzügige Homeoffice-Lösungen geschlossen werden können.
  • Medizinisch notwendige Behandlungen, zum Beispiel Physio-, Ergo- und Logotherapien sowie Podologie/Fußpflege bleiben weiter möglich.
  • Gottesdienste in Kirchen, Synagogen und Moscheen sowie die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften sind nur zulässig, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern gewahrt werden kann. Es gilt Maskenpflicht auch am Platz, der Gemeindegesang ist untersagt. Wenn volle Besetzung erwartet wird, sollen sich die Besucher anmelden.
  • Für Alten- und Pflegeheime sowie mobile Pflegedienste sollen besondere Schutzmaßnahmen getroffen werden. Der Bund unterstützt diese mit medizinischen Schutzmasken und durch die Übernahme der Kosten für Antigen-Schnelltests.
  • Die Länder werden eine verpflichtende Testung mehrmals pro Woche für das Personal in den Alten- und Pflegeeinrichtungen anordnen. In Regionen mit erhöhter Inzidenz soll der Nachweis eines aktuellen negativen Coronatests für die Besucher verbindlich werden.
  • Vom Lockdown betroffene Unternehmen können dem Entwurf zufolge auf mehr Wirtschaftshilfen vom Staat hoffen. Bei der sogenannten Überbrückungshilfe III soll der Höchstbetrag von 200.000 Euro auf 500.000 Euro erhöht werden, wobei der maximale Zuschuss für direkt und indirekt von Schließungen betroffene Unternehmen vorgesehen ist. Für diese Firmen soll es außerdem Abschlagszahlungen ähnlich wie bei November- und Dezemberhilfen geben. Auch mit den Schließungen verbundene Wertverluste bei Waren und anderen Wirtschaftsgütern sollen aufgefangen werden.
  • Über den gesamten Zeitraum empfiehlt das Papier, „von nicht zwingend notwendigen Reisen im Inland und auch ins Ausland abzusehen“. Wer aus dem Ausland nach Deutschland einreist, müsse sich in eine Quarantäne begeben, die frühestens nach fünf Tagen durch einen negativen Test beendet werden kann.

Bereits am Samstagabend hatte das Magazin „Business Insider“ über eine weitgehende Einigung berichtet. Vorher waren zahlreiche politische Forderungen nach einem harten Lockdown laut geworden.

(hebu/chal/dpa/AFP/Reuters)
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