
Gesetzentwurf des FamilienministeriumsPartner sollen nach Geburt eines Kindes zwei Wochen arbeitsfrei bekommen
Bei der Geburt eines Kindes sollen künftig Partner oder Partnerin der Mutter zwei Wochen von der Arbeit freigestellt werden – mit vollem Lohnausgleich. Arbeitgeber sollen einen Erstattungsanspruch für die Lohnfortzahlungen erhalten.