Rentenversicherung darf Einkommen des Ehemanns auf Grundrente anrechnen
Rentenversicherung darf Einkommen des Ehemanns auf Grundrente anrechnen

Urteil des NRW-LandessozialgerichtsRentenversicherung darf Einkommen des Ehemanns auf Grundrente anrechnen

Das Einkommen des Ehegattens darf auf die Grundrente der Ehefrau angerechnet werden. Diese Praxis der Deutschen Rentenversicherung ist laut einer am Montag veröffentlichten Entscheidung des nordrhein-westfälischen Landessozialgerichts verfassungsgemäß.

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Arbeitsminister Heil und Finanzminister Lindner haben das seit Langem angekündigte Rentenpaket II vorgestellt. Auch künftige Rentner sollen mindestens 48 Prozent des Durchschnittseinkommens als Rente erhalten. Erstmals sollen Milliarden für die Absicherung der Renten am Aktienmarkt angelegt werden.

Von Birgit Marschall
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Gerade erst wird deutlich, dass die Renten in diesem Jahr wieder über die Inflationsrate hinaus steigen könnten. Da schlägt ein Professor eine Nullrunde vor. Die Regierungsspitze reagiert empört.

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