Keine Messung der Feinstaubbelastung in Wermelskirchen Verbot von Privatfeuerwerk an Silvester ist nicht in Sicht

Keine Böller zum Neujahrstag fordert die Umwelthilfe in 31 Städten mit besonders hoher Feinstaubbelastung. Wermelskirchen ist davon nicht betroffen.

 Privatböller zum Neujahrstag seien „archaisch“, sagt die Umwelthilfe und fordert ein Verbot in 31 Städten.

Privatböller zum Neujahrstag seien „archaisch“, sagt die Umwelthilfe und fordert ein Verbot in 31 Städten.

Foto: dpa/Peter Steffen

Privates Feuerwerk an Silvester ist laut der Deutschen Umwelthilfe nicht mehr zeitgemäß. Die Organisation hat Anfang der Woche in 31 Kommunen einen Antrag gestellt, die „archaische Böllerei“ wegen der damit verbundenen hohen Feinstaubbelastung zu verbieten. Auf Wermelskirchen soll sich das zunächst nicht auswirken, heißt es von der Verwaltung. Maßnahmen, die dem Umweltschutz dienen, seien sinnvoll und wünschenswert, sagt der stellvertretende Leiter des Ordnungsamts auf Nachfrage der Redaktion. Ein Verbot privater Feuerwerke müsse aber vom Gesetzgeber ausgehen.

Bei den Städten, in denen die Umwelthilfe einen Antrag zum Verbot privater Feuerwerke gestellt hat, handelt es sich laut der Initiative um Orte mit besonders hoher Feinstaubbelastung. Zu den 31 betroffenen Kommunen gehören die Millionenstädte Berlin, Hamburg, München und Köln, aber auch Essen, Dortmund und Düsseldorf. Dort liege die Feinstaubbelastung im Jahresmittel über 20 Mikrogramm pro Kubikmeter – diesen Grenzwert empfiehlt die Weltgesundheitsorganisation (WHO), die EU erlaubt bis zu 40 Mikrogramm.

In Wermelskirchen sei die Feinstaubbelastung bisher nicht gemessen, sagt der Technische Beigeordnete der Stadt Thomas Marner. „Die Voraussetzung für eine hohe Feinstaubgefahr, also enge Straßenzüge mit hoher durchgehender Bebauung beiderseits und gleichzeitig sehr hoher Verkehrsbelastung, liegt in Wermelskirchen in keinem Fall vor“, so Marner.

Die Anträge der Deutschen Umwelthilfe beziehen sich explizit auf privates Feuerwerk. Dieses sei außerhalb von Silvester ohnehin grundsätzlich verboten, sagt Paul Engelbracht, allerdings gäbe es dafür Ausnahmen. Privatleute können beim Ordnungsamt eine Sondererlaubnis beantragen, zum Beispiel für Hochzeitsgesellschaften mit vielen Gästen. Gegen die Böllerei auf öffentlichen Veranstaltungen hatte sich noch im vergangenen Juni der Naturschutzbund in Schleswig-Holstein gestellt. Von einem solchen Verbot wäre nicht nur die Feier am Neujahrstag betroffen, sondern auch Feste wie die Wermelskirchener Herbstkirmes. Damals hieß es von der Stadt, dass das Feuerwerk wie gewohnt stattfindet.

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