Vogelgrippe am Niederrhein Geflügel muss noch im Stall bleiben

Alpen/Rheinberg · Ein Storch in Rheinberg und zwei Bussarde in Alpen positiv auf Vogelgrippe getestet. Fachleute setzen auf die bevorstehende Abreise der Wintergänse.

 Geflügel muss im Kreis Wesel noch bis Ende Februar im Stall bleiben – vorerst.

Geflügel muss im Kreis Wesel noch bis Ende Februar im Stall bleiben – vorerst.

Foto: dpa/Roland Weihrauch

(bp) Die Vorgelgrippe ist noch nicht gebannt am Niederrhein. Daher hat das Veterinäramt beim Kreis Wesel die Aufstallpflicht für Geflügel verlängert. Seit dem 31. Januar seien im Kreis Wesel sechs Fälle der hochansteckenden Influenza bei Wildvögeln bestätigt worden, teilte der Kreis Wesel am Montag mit. Das Virus sei bei einem Storch in Rheinberg, zwei Bussarden in Alpen, zwei Wildgänsen in Hamminkeln und einer Wildgans in Wesel diagnostiziert worden. Von drei weiteren verendeten Wildvögeln würden derzeit noch Ergebnisse ausstehen.

Aktuell weist in Nordrhein-Westfalen nur die Landeshauptstadt Düsseldorf vergleichbare Zahlen auf. Auch in Rees im benachbarten Kreis Kleve wurde ein infizierter Bussard entdeckt.

Aufgrund des beginnenden Rückzuges der arktischen Wildgänse (siehe auch den nebenstehenden Bericht) rechnet die Kreisverwaltung Wesel in den kommenden Wochen zwar mit einer Entspannung der brenzligen Situation. In enger Abstimmung mit dem Kreis Kleve sehen die Fachleute aber weiter die Notwendigkeit, an der Aufstallungspflicht für gehaltenes Geflügel festzuhalten. Diese Regel gilt für Geflügelhalter im Kreis Wesel vorerst bis Ende Februar.

In Nordrhein-Westfalen gibt es derzeit zwei bekannte Influenza-Ausbrüche bei gehaltenem Geflügel. In Dortmund ist eine Auffangstation mit Geflügel und in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln betroffen, in Wipperfürth eine Hobby-Haltung mit verschiedenen Geflügelarten. In beiden Fällen wird ein Eintrag über Wildvögel vermutet, heißt es aus dem Weseler Kreishaus.

Mitte Dezember war das Virus in einem Geflügelbetrieb im Hamminkelner Stadtteil Dingden entdeckt worden. In einer Eilaktion sind dort alle 3200 Tiere geschlachtet worden. Geflügel in rund 60 Betrieben innerhalb der unmittelbaren Schutzzone mit einem Radius von drei Kilometern wurden in den folgenden Wochen mindestens einmal vom Veterinäramt untersucht. In der Überwachungszone, die einen Zehn-Kilometer-Radius aufweist, fanden Stichproben statt. Zugleich wurde eine Aufstallpflicht erlassen.

(bp)
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