Wirtschaft im Rhein-Kreis Neuss Landrat fordert Hilfen für energieintensive Unternehmen

Rhein-Kreis · Landrat Hans-Jürgen Petrauschke setzt sich dafür ein, dass die heimische Industrie angesichts der Folgen des Ukraine-Kriegs finanzielle Unterstützung bekommt. In einem Brief hat er sich an Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck gewandt.

 Landrat Hans-Jürgen Petrauschke betont die Bedeutung des Kreises als einer der bundesweit führenden Standorte der energieintensiven Aluminium-, Chemie- und Lebensmittelindustrie.

Landrat Hans-Jürgen Petrauschke betont die Bedeutung des Kreises als einer der bundesweit führenden Standorte der energieintensiven Aluminium-, Chemie- und Lebensmittelindustrie.

Foto: Rhein-Kreis Neuss

„Der Rhein-Kreis Neuss ist einer der bundesweit führenden Standorte der energieintensiven Aluminium-, Chemie- und Lebensmittelindustrie, die uns seit vielen Jahrzehnten Tausende von Arbeitsplätzen sichert und dafür sorgt, dass wir zum wirtschaftsstärksten Kreis in Nordrhein-Westfalen aufgestiegen sind. Dieses Kapital dürfen wir nicht verspielen“, schreibt Petrauschke in dem Brief. Das teilt der Kreis mit.

Beim Rhein-Kreis wurde mit Freude zur Kenntnis genommen, dass die EU-Kommission einen sogenannten befristeten Krisenrahmen angenommen hat, der beihilferechtliche Erleichterungen für die Unterstützung von Unternehmen vorsieht, die von den wirtschaftlichen Auswirkungen des Ukraine-Kriegs sind. Demnach können energieintensive Unternehmen für Mehrkosten entschädigt werden, die ihnen durch die außergewöhnlich gestiegenen Erdgas- und Strompreise entstanden sind. Petrauschke appelliert an Habeck, „von dieser Befugnis möglichst schnell Gebrauch zu machen“.

Vor dem Hintergrund des Krieges kann die Unterstützung insbesondere energieintensiver Unternehmen durch die Mitgliedstaaten der EU in jeder Form, einschließlich direkter Zuschüsse, gewährt werden. Als Obergrenzen werden pro Unternehmen 30 Prozent der beihilfefähigen Kosten oder zwei Millionen Euro festgesetzt. Falls Beihilfen zur Aufrechterhaltung der wirtschaftlichen Tätigkeit eines Unternehmens erforderlich werden, können allerdings bis zu 25 Millionen Euro für energieintensive Betriebe und bis zu 50 Millionen Euro für Unternehmen gewährt werden, die in bestimmten Wirtschaftszweigen wie der Erzeugung von Aluminium tätig sind.

(NGZ)
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