Weitere Verfahren im Mai und Juni CO-Pipeline bleibt Thema beim Verwaltungsgericht

Kreis Mettmann · Seit vielen Jahren ist die Kohlenmonoxid-Pipeline umstritten. Bis zum Sommer stehen weitere Verfahren vor dem Düsseldorfer Verwaltungsgericht an.

Vor einigen Wochen gab es noch eine Kundgebung der Pipeline-Gegner in Hilden.

Vor einigen Wochen gab es noch eine Kundgebung der Pipeline-Gegner in Hilden.

Foto: Tobias Dupke

Der CO-Pipeline widmet das Gericht in seinem am Mittwoch veröffentlichten Jahresbericht einen eigenen Absatz.

Am 2. Mai steht das nächste Verfahren an. Dann wird über die Verbandsklage des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) gegen den Planänderungsbeschluss der Bezirksregierung Düsseldorf von August 2018 verhandelt. Am 13. Juni 2023 werden schließlich die mündlichen Verhandlungen der gegen einzelne Planänderungsentscheidungen aus 2008 und 2009 gerichteten Klagen der Städte Duisburg, Hilden, Langenfeld und Solingen folgen.

Wie es im Bericht heißt, sind nach rechtskräftigem Abschluss des Leitverfahrens im Jahr 2022 insgesamt 16 Klagen betreffend die Kohlenmonoxid-Rohrfernleitung („CO-Pipeline“) von Köln-Worringen nach Krefeld-Uerdingen aus den Jahren 2007 bis 2009 und 2018 zurückgenommen worden. 27 Klageverfahren aus den Jahren 2007 bis 2010 sowie 2018 sind bei der zuständigen 3. Kammer des Gerichts zu Jahresbeginn noch anhängig gewesen. Von diesen richten sich 8 Klageverfahren gegen planfeststellungsrechtliche Entscheidungen derBezirksregierung Düsseldorf. Die übrigen 19 Klageverfahren betreffen Besitzeinweisungsbeschlüsse dieser Behörde.

Zunächst stehen die planfeststellungsrechtlichen Verfahren zur Entscheidung an.Den Auftakt machten am 28. Februar die Klagen zweier privater Klägerinnen aus Hilden und Ratingen gegen den Planfeststellungsbeschluss von Februar 2007. Diese Klagen hat das Gericht

abgewiesen. Im Mai und Juni geht es weiter.

(-dts)
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