Zahlreiche Änderungen Bürgergeld, Rentenerhöhung, 49-Euro-Ticket – Das ändert sich 2023

Berlin · In ihrem ersten Jahr hat die Ampel-Koalition einige Reformen auf den Weg gebracht, die 2023 greifen. Was wird teurer, was wird billiger, und was ändert sich komplett?

49-Euro-Ticket: Das müssen Sie zum Deutschlandticket wissen
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Foto: dpa/Arne Dedert

Aus Hartz IV wird das Bürgergeld, die Rente steigt, und ein beliebtes Ticket kehrt (verteuert) zurück. Zahlreiche Änderungen kommen auf die Bürgerinnen und Bürger im neuen Jahr zu. Ein Überblick:

Das ändert sich 2023: Strom- und Gaspreisbremsen

Viele Gas- und Stromkunden können ab März mit einer Entlastung rechnen: Dann sollen die geplanten Preisbremsen starten. So sollen Gasverbraucher für 80 Prozent ihres bisherigen Verbrauchs einen Bruttopreis von 12 Cent pro Kilowattstunde garantiert bekommen. Analog sind beim Strom 40 Cent je Kilowattstunde geplant. Die Vergünstigungen sollen nach dem Start rückwirkend auch für Januar und Februar greifen.

Das ändert sich 2023: Bürgergeld

Das Bürgergeld löst im Januar das Hartz-IV-System ab. Die Bezüge in der Grundsicherung steigen um mehr als 50 Euro, Alleinstehende erhalten künftig 502 Euro. Wesentliche Teile der Reform treten zum 1. Juli in Kraft. Die Jobcenter sollen sich stärker um Arbeitslose kümmern können. Besser als bisher soll die Vermittlung in dauerhafte Arbeit anstatt in einfache Helferjobs gelingen.

Das ändert sich 2023: 49-Euro-Ticket

Im öffentlichen Personennahverkehr soll man im neuen Jahr für 49 Euro im Monat deutschlandweit unterwegs sein können. Wann der Nachfolger des 9-Euro-Tickets startet, ist noch unklar. Ursprünglich sollte es Anfang 2023 losgehen. Jetzt sind März oder April im Gespräch.

Das ändert sich 2023: Kindergeld

Das Kindergeld soll zum 1. Januar auf einheitlich 250 Euro pro Monat und Kind steigen. Das bedeutet für das erste und zweite Kind ein Plus von 31 Euro und für das dritte Kind ein Plus von 25 Euro im Monat.

Das ändert sich 2023: Rentenerhöhung

Rentnerinnen und Rentner können im kommenden Jahr voraussichtlich mit mehr Geld rechnen. In Westdeutschland sollen die Renten im Juli um rund 3,5 Prozent steigen und in Ostdeutschland um gut 4,2 Prozent. Die Daten sind vorläufig, Klarheit gibt es im Frühjahr.

Das ändert sich 2023: Steigende Krankenkassenbeiträge

Für die Versicherten werden die Krankenkassenbeiträge - momentan im Schnitt bei 15,9 Prozent - um voraussichtlich 0,3 Punkte auf im Schnitt 16,2 Prozent angehoben.

Das ändert sich 2023: Wohngeld

Mehr Haushalte sollen ab Januar mit einem staatlichen Mietzuschuss entlastet werden: Zu den bisher 600 000 Wohngeld-Haushalten sollen bis zu 1,4 Millionen weitere dazukommen. Das Wohngeld soll außerdem um durchschnittlich 190 Euro im Monat aufgestockt werden. Damit erhalten die berechtigten Haushalte im Schnitt rund 370 Euro monatlich. Wohngeld können Haushalte beantragen, die zwar keine Sozialleistungen beziehen, trotzdem aber wenig Geld haben.

Das ändert sich 2023: Einkommensteuer

Der steuerliche Grundfreibetrag - also das Einkommen, bis zu dem keine Steuer gezahlt werden muss - steigt um 561 Euro auf 10 908 Euro. Der Spitzensteuersatz von 42 Prozent, der im Moment ab einem zu versteuernden Einkommen von 58 597 Euro greift, ist im kommenden Jahr ab 62 810 Euro fällig.

Das ändert sich 2023: Energiepauschale für Studierende

Studierende und Fachschüler sollen eine Pauschale von 200 Euro zur Milderung der gestiegenen Kosten erhalten. Antragsberechtigt sind etwa 2,95 Millionen Studierende, die zum 1. Dezember an einer Hochschule in Deutschland immatrikuliert waren. Bund und Länder arbeiten noch an einer zentralen Antragsplattform, ausgezahlt werden soll das Geld voraussichtlich Anfang des Jahres.

Das ändert sich 2023: Förderung von E-Autos

Käufer von Plug-in-Hybridfahrzeugen bekommen ab 2023 keine Förderung durch den Bund mehr. Zudem sinken die Prämien für reine Stromfahrzeuge. Zum 1. September wird die Förderung auf Privatpersonen beschränkt.

Das ändert sich 2023: Klimaabgabe fürs Heizen

Vermieter müssen sich ab Januar in vielen Fällen an der Klimaabgabe ihrer Mieter fürs Heizen beteiligen. Der sogenannte CO2-Preis wird nach einem Stufenmodell zwischen Mieter und Vermieter aufgeteilt. Je weniger klimafreundlich das Haus ist, desto mehr muss der Vermieter übernehmen. Bislang müssen Mieter die Abgabe zahlen, die helfen soll, den klimaschädlichen Kohlendioxid-Ausstoß zu senken.

Das ändert sich 2023: Frist für Grundsteuererklärung

Haus- und Wohnungsbesitzer müssen ihre Grundsteuererklärung bis Ende Januar abgeben. Ursprünglich war als Frist Ende Oktober gesetzt. Wegen des schleppenden Eingangs wurde sie verlängert.

Das ändert sich 2023: Höhere Homeoffice-Pauschale

Künftig können statt 600 bis zu 1000 Euro Homeoffice-Pauschale bei der Steuererklärung angesetzt werden. Die Pauschale zählt zu den Werbungskosten, für die allen Steuerzahlern ohnehin 1200 Euro angerechnet werden. Nur wer mit Homeoffice-Pauschale und anderen Ausgaben über diesen Betrag kommt, profitiert.

Das ändert sich 2023: Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Arbeitgeber sind von 2023 an verpflichtet, am Meldeverfahren zur elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) teilzunehmen. Kranke Arbeitnehmer, die gesetzlich versichert sind, müssen ihrem Arbeitgeber dann keine AU-Bescheinigung auf Papier mehr vorlegen, bekommen aber in der Praxis einen Ausdruck für ihre Unterlagen.

Das ändert sich 2023: Änderungen bei Midi-Jobs

Bei sogenannten Midi-Jobs steigt die Verdienstgrenze. Arbeitnehmer dieser Gruppe dürfen künftig 2000 Euro statt 1600 Euro verdienen. Bis zu dieser Grenze gilt, dass Beschäftigte geringere Sozialversicherungsbeiträge zahlen müssen.

Das ändert sich 2023: Atomausstieg

Mitte April gehen die letzten deutschen Atommeiler vom Netz. Die Kraftwerke Isar 2, Neckarwestheim 2 und Emsland hätten im Zuge des Atomausstiegs eigentlich zum Jahreswechsel abgeschaltet werden sollen, die Laufzeit wurde wegen der Energiekrise aber verlängert.

Das ändert sich 2023: Tabaksteuer

Die Steuern auf Zigaretten, Zigarillos und Tabak steigen. Packungen mit 20 Zigaretten kosten künftig durchschnittlich 18 Cent mehr.

Das ändert sich 2023: Steuervergünstigung für Autogas

Wer sein Fahrzeug mit Autogas, auch bekannt als LPG, betankt, muss ab 2023 tiefer in die Tasche greifen. Eine Steuervergünstigung läuft aus, und der reguläre Steuersatz von 409 Euro je Tonne greift. Allerdings sind die Steuern laut ADAC günstiger als für Benzin oder Diesel.

Das ändert sich 2023: Photovoltaikanlagen

Für Besitzer von Solaranlagen gibt es im neuen Jahr Vereinfachungen. So entfällt für einige Anlagen die Pflicht, einen besonderen Erzeugerstromzähler installieren zu lassen. Einige Regelungen des neuen Erneuerbare-Energien-Gesetzes 2023 greifen bereits.

Das ändert sich 2023: Lkw-Maut

Die Lastwagen-Maut auf Deutschlands Fernstraßen wird 2023 angehoben. Bei der Berechnung der Sätze werden die Kosten für Lärmbelastung und Luftverschmutzung stärker berücksichtigt.

Das ändert sich 2023: Mehrwegpflicht

Restaurants, Bistros und Cafés müssen künftig Getränke und Speisen für unterwegs auch in Mehrwegbehältern anbieten.

Das ändert sich 2023: Lieferkettengesetz

Vermieter müssen sich ab Januar in vielen Fällen an der Klimaabgabe ihrer Mieter fürs Heizen beteiligen.

Vermieter müssen sich ab Januar in vielen Fällen an der Klimaabgabe ihrer Mieter fürs Heizen beteiligen.

Foto: dpa/Lino Mirgeler

Ab 2023 gilt für Unternehmen mit mehr als 3000 Angestellten das Lieferkettengesetz, Ziel ist der Schutz der Menschenrechte in internationalen Lieferketten. Es verpflichtet die Firmen, auf Missstände beim Einkauf von Material aus dem Ausland zu reagieren. Hilfsorganisationen und Gewerkschaften bekommen die Möglichkeit, bei Verstößen Betroffene vor deutschen Gerichten zu vertreten.

(boot/dpa)
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