Trotz Uniper-Verstaatlichung Bund hält vorerst an Gasumlage fest

Berlin · Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck hält ungeachtet der Verstaatlichung des Düsseldorfer Energie-Konzerns Uniper vorerst an der umstrittenen Gasumlage fest. Die Frage der Verfassungskonformität der Gasumlage wegen der Verstaatlichung werde unabhängig von der Einführung geprüft.

Robert Habeck bei der Pressekonferenz zur Übernahme des Gasimporteurs Uniper.

Robert Habeck bei der Pressekonferenz zur Übernahme des Gasimporteurs Uniper.

Foto: dpa/Kay Nietfeld

Das sagte Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) am Mittwochmorgen bei einer Pressekonferenz in Berlin. „Die Gasumlage wird also kommen.“

Zuvor hatte sein Ministerium mitgeteilt, dass der wegen ausbleibender russischer Gaslieferungen schwer angeschlagene Uniper-Konzern verstaatlicht werde. Die Bundesregierung übernehme im Rahmen eines weiteren Stabilisierungspakets „insgesamt 99 Prozent an Uniper“, hieß es.

Die Gasumlage wird ab Oktober erhoben. Damit sollen Gas-Importeure, die wegen ausgefallener russischer Lieferungen anderswo teuer einkaufen müssen, diese Mehrkosten weiterreichen können: an die Versorger und schließlich die Haushalte und Betriebe. Ob dies rechtens ist, wenn sich eines der größten profitierenden Unternehmen in staatlicher Hand befindet, werde nun vom Finanzministerium geprüft, sagte Habeck.

Allerdings werde die Abwicklung der Uniper-Übernahme rund drei Monate Zeit in Anspruch nehmen, führte er aus. Bei Einführung der Umlage im Oktober gebe es also keine verfassungsrechtlichen Bedenken, da „das Unternehmen noch nicht verstaatlicht ist“. Eventuell müsse es aber später Anpassungen geben.

Top-Ökonom und Regierungsberater Jens Südekum spricht sich gegen ein Festhalten an der Gasumlage aus. „Nach der Verstaatlichung von Uniper ist die Grundlage für die Gasumlage eigentlich entfallen“, sagte das Mitglied des Wissenschaftlichen Beirats des Bundeswirtschaftsministeriums am Mittwoch der Nachrichtenagentur Reuters. „Zwar fallen die hohen Ersatzbeschaffungskosten für Gas weiterhin an, aber die können nun auch direkt aus dem Bundeshaushalt bestritten werden.“ So ließe sich auch mit den Kosten für die anderen Gasimporteure wie VNG verfahren. Bleibe die Umlage, müsste sie nur für deren Ersatzbeschaffungskosten einspringen und würde entsprechend geringer ausfallen.

(felt/AFP)
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