Kreis Viersen Masern: Impfung ist Thema in Kitas

Kreis Viersen · Die Diskussion über die Pflicht zur Masernimpfung wird auch bei den Trägern der Kitas im Kreis Viersen mit großer Aufmerksamkeit verfolgt. Denn sie müssten für die Umsetzung sorgen.

 Eine Impfung gilt als wirksamer Schutz gegen die Masern.

Eine Impfung gilt als wirksamer Schutz gegen die Masern.

Foto: dpa/Martin Schutt

Noch spielt es keine Rolle, ob ein Kind gegen Masern geimpft ist oder nicht, wenn es eine Kita besucht oder in die Schule kommt. Doch das könnte sich bald ändern. Aktuell wird in Berlin darüber diskutiert, ob eine Impfpflicht gegen die Infektionskrankheit eingeführt werden soll.

Masern verlaufen nicht immer harmlos in Form von roten Hautflecken und einem geschwächtem Allgemeinzustand. Das Masernvirus kann lebensbedrohliche Verläufe hervorrufen, wozu unter anderem Lungen- und Hirnhautentzündung zählen. Laut Robert-Koch-Institut kommt es bei 1000 Fällen zu einem Todesfall. Masern sind daher in Deutschland auch meldepflichtig. Gegen die Erkrankung an sich gibt es keine spezifische Therapie. Eine Impfung gilt als die effektivste Methode, damit schon das Auftreten der Krankheit verhindert wird. Es handelt sich bei der Masernimpfung um einen abgeschwächten Lebendimpfstoff.

Bei den Trägern von Kitas verfolgt man mit großem Interesse eine Entscheidung zum Thema Impfpflicht, denn dort wird schließlich die Umsetzung liegen, wenn die Entscheidung zugunsten einer Pflichtimpfung ausfallen sollte. In Kempen geht die Stadtverwaltung davon aus, dass, sobald es eine gesetzliche Impfpflicht geben wird, es auch klare Regelungen des Landes samt Zuständigkeiten zur Umsetzung gibt, die dann berücksichtigt werden. „Es ist zu bedenken, dass es gegen eine solche gesetzliche Regelung höchstwahrscheinlich Klagen geben wird, da ein starker Eingriff in das Bestimmungsrecht der Eltern vorliegt“, heißt es von Seiten der Stadt Kempen. Bei der Neuaufnahme von Kindern in eine städtische Kempener Kita wird bislang lediglich eine Bescheinigung verlangt, die bestätigt, dass die vorgeschriebenen U-Untersuchungen stattgefunden haben. Im Rahmen dieser Untersuchungen finden Impfberatungen statt, und der Impfstatus wird überprüft. Ein Recht der Kita, sich den Impfpass vorlegen zu lassen, gibt es nicht. Nur der Nachweis, dass eine Impfberatung stattgefunden hat, muss geführt werden und wird indirekt durch die U-Untersuchungsbescheinigung dokumentiert. Kann kein Nachweis einer Impfberatung vorgelegt werden, geht eine Information mit den Daten des Kindes und der Eltern an das Gesundheitsamt.

Das U-Heft muss bei den städtischen Kitas in Tönisvorst vorgelegt werden, wenn ein Kind angemeldet wird. „Eine rechtliche Handhabe, den Impfstatus zu überprüfen, haben die Kitas nicht“, sagt die Tönisvorster Pressesprecherin Catharina Perchthaler. Intern beschäftigt das Thema den Fachbereich Erziehung und Bildung schon länger. Eine Entscheidung der Bundesregierung wird in der Apfelstadt mit Spannung erwartet.

Die U-Hefte und die Impfpässe sind eine Grundinfo für die sich in städtischer Trägerschaft befindlichen Kitas in Willich. Mehr aber nicht. „Die Eltern sind für die Kinder zuständig. Wir tun alles dafür, dass die Kinder gesund in die Kita kommen. Wer Masern hat, kann keine Kita besuchen. Wenn wir einen Masernfall haben, informieren wir neben dem Gesundheitsamt sofort die Eltern“, sagt Brigitte Schwerdtfeger, die Beigeordnete für den Fachbereich Freizeit, Familie, Sicherheit der Stadt Willich. Sie sieht mit einer möglichen Impfpflicht einen Eingriff in die persönlichen Rechte und verweist auf das Grundgesetz. Dort heißt es: „Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht“.

Manfred Wolfers Junior vom Kita-Trägerverein St. Benedikt in Grefrath sieht zwar auch einen Eingriff in die persönlichen Entscheidungen, aber „ich denke, eine Impfflicht ist zum Schutz der Kinder sinnvoll. Inhaltlich würden wir eine solche befürworten“, sagt er. Sollte es zu einer Impfpflicht kommen, hofft der Träger, dass sich die Bürokratie nicht exorbitant vergrößert. Bislang gilt bei den Grefrather Kitas in Trägerschaft der katholischen Kirche ansonsten ebenfalls: U-Hefte und Impfpässe sind bekannt, damit bei einem Masernvorfall die Eltern gewarnt werden können.

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