Definition: eine Impfung, die für Menschen oder Tiere gesetzlich vorgeschrieben ist
Impfpflicht in Deutschland: Pocken bis 1983, Masern
Pro Corona-Impfpflicht: Entlastung des Gesundheitssystems, keine Kontaktbeschränkungen mehr, Schutz vor langfristigen Folgen
Contra Corona-Impfpflicht: Ängste werden ignoriert, Eingriff ins Grundrecht der körperlichen Unversehrtheit
Die Corona-Impfpflicht wird heiß diskutiert. Doch was ist eine Impfpflicht eigentlich?
Und welche Impfungen sind in Deutschland noch Pflicht? Lesen Sie hier alles Wichtige über die Impfpflicht.
Was ist eine Impfpflicht?
Eine Impfpflicht liegt vor, wenn diese für Menschen oder Tiere gesetzlich vorgeschrieben wird – beispielsweise wurde 1807 im Königreich Bayern die erste Impfpflicht gegen Pocken für alle Kinder ab 12 eingeführt. Eltern, die ihre Kinder nicht impfen ließen, drohten Bußgelder und Haftstrafen.
Verwechselt werden sollte der Begriff Impfpflicht jedoch nicht mit dem Begriff Impfzwang. Ein Impfzwang liegt nur dann vor, wenn Menschen unter körperlicher Gewalt gegen ihren Willen geimpft werden.
Die von der ständigen Impfkommission (STIKO) herausgegebene Impfempfehlung ist dagegen nicht verpflichtend. Wird eine Impfung von der STIKO jedoch empfohlen, müssen die Krankenkassen die Kosten für diese Impfung übernehmen.
Heftig diskutiert wird seit 2021, ob eine Impfpflicht gegen COVID-19 eingeführt werden sollte. Die COVID-19-Impfung ist ab März 2022 für Berufe im Pflege- und Gesundheitsbereich in Deutschland verpflichtend. Personen, die die Impfung verweigern, droht die Kündigung.
Geschichte: Für welche Impfungen gab es eine Impfpflicht in Deutschland?
Weder bei der Masernimpfung noch bei einer möglichen Impfpflicht für COVID-19 handelt es sich um die ersten Pflichtimpfungen in Deutschland. 1807 war Bayern der erste Staat weltweit, der eine Impfpflicht einführte – gegen die Pocken. In der ehemaligen DDR gab es mehrere Pflichtimpfungen.
Diese Impfungen waren in der Vergangenheit schon Pflicht:
Pockenimpfung: Die pflichtmäßige Pockenimpfung wurde 1807 erstmals im Königreich Bayern beschlossen. Bei dieser Impfpflicht handelte es sich um die weltweit erste Impfpflicht, die ein Staat verhängte. Diese war nötig, da die Impfskepsis noch sehr groß war. Als Konsequenz einer schweren Pocken-Epidemie, die 180.000 Menschen das Leben kostete, führte das Deutsche Reich ab 1874 eine generelle Pockenimpfpflicht ein. Impfverweigerer drohten neben Geldbußen und Haftstrafen sogar die Zwangsimpfung. Später wurde die Pockenimpfpflicht gelockert und während des Zweiten Weltkriegs ausgesetzt. Die Pflicht für die Pockenimpfung bestand in der BRD bis 1975. Danach folgte eine schrittweise Aufhebung der Impfpflicht bis 1983. Von der WHO wurden die Pocken 1980 für ausgerottet erklärt.
Impfpflicht in der DDR: In der DDR wurden nach dem Zweiten Weltkrieg neben der Pockenimpfpflicht noch weitere Impfpflichten eingeführt. Zu den Pflichtimpfungen gehörte die Impfung gegen Tuberkulose (1953), die Kinderlähmung (1961), Diphtherie (1961), Wundstarrkrampf (1961) und Keuchhusten (1964). Die Masernimpfung wurde 1970 als Pflichtimpfung eingeführt. Ein vollständiger Impfnachweis wurde für die Aufnahme von Kindern in Kinderbetreuungseinrichtungen vorausgesetzt. Es drohten Geldbußen für die Eltern, wenn die Impfpflicht nicht eingehalten wurde. Bis 2015 waren in der BRD alle Impfungen – mit Ausnahme der Pockenimpfung – freiwillig.
In welchen Ländern gibt es eine Impfpflicht?
Viele Länder sind strikter als die Bundesrepublik Deutschland, wenn es um das Thema Impfpflicht geht. In Italien besteht beispielsweise seit Januar 2022 eine Corona-Impfpflicht für alle über 50-jährigen, die Impfpflicht für Personal in Gesundheitsberufen sogar schon seit April 2021.
In Österreich wurde die generelle Corona-Impfpflicht am ersten Februar 2022 eingeführt. Im Vatikan gilt bereits seit Februar 2021 eine Impfpflicht für alle Bewohner und Angestellte. In weiteren europäischen Ländern wie Griechenland, Großbritannien, Belgien und Frankreich gilt die Corona-Impfpflicht für bestimmte Berufsgruppen wie Pflegeberufe und Angestellte im öffentlichen Dienst.
Wer derzeit in den USA Urlaub machen möchte, muss vollständig mit einem von sechs in den USA anerkannten Impfstoffen geimpft sein. Der Impfnachweis bei Einreise in ein Land ist nichts Neues: Seit Jahren ist die Gelbfieberimpfung eine verpflichtende Voraussetzung zur Einreise in viele afrikanische und einige mittel- und südafrikanische Länder. Gelbfieber wird durch infizierte Mücken übertragen und führt in bis zu 20 Prozent der Infektionen zum Tod der Betroffenen.
Pro Impfpflicht: Was spricht für eine Impfpflicht?
Laut des Infektionsschutzgesetzes kann eine Impfpflicht nur dann gerechtfertigt eingeführt werden, „wenn eine übertragbare Krankheit mit klinisch schwereren Verlaufsformen auftritt und mit ihrer epidemischen Verbreitung zu rechnen ist“ (§20 Absatz 6 IfSG). Diese Voraussetzungen erfüllt die neue Krankheit COVID-19.
Seit Beginn 2020 beherrscht die Krankheit das Geschehen in der ganzen Welt. Sie breitete sich rasant in alle Länder der Erde aus, infizierte über 350 Millionen Menschen und kostete über 5,5 Millionen Menschen das Leben. Experten gehen davon aus, dass die Dunkelziffer noch sehr viel höher ausfällt.
In vielen Ländern kam es zeitweise zu einer Überlastung der Krankenhauskapazitäten, sodass nicht alle Menschen medizinische Hilfe erhalten konnten, wenn sie schwer an COVID-19 erkrankten. Ende 2020 und Beginn 2021 erhielten mehrere Impfkandidaten die Notfallzulassung.
Zunächst war die Nachfrage für COVID-19-Impfungen größer als das Angebot. Mittlerweile ist die Impffreudigkeit in der deutschen Bevölkerung gesunken. Die Impfquote liegt bei derzeit etwas über 70 Prozent (Stand: Februar 2022). Durch Mutationen des Virus haben die derzeit erhältlichen Impfungen außerdem an Wirksamkeit verloren – gegen schwere Verläufe, Krankenhausaufenthalte und Tod schützen sie dennoch gut.
Insgesamt ist die Impfquote gegen Corona noch zu gering, um eine erneute Infektionswelle, die das Gesundheitssystem überlasten könnte, abzuwenden. Aus diesem Grund wird die Impfpflicht heiß diskutiert.
Diese Gründe sprechen für eine generelle Corona-Impfpflicht:
Das Gesundheitssystem wird entlastet, weniger Menschen erkranken schwer an COVID-19
Der Rückweg in ein normales Leben ohne Hygienemaßnahmen und Kontaktbeschränkungen wird geebnet
Die Impfung schützt auch vor langfristigen Folgeschäden einer Infektion
Contra Impfpflicht: Welche Gründe gibt es gegen eine Impfpflicht?
Ein nicht unbeachtlicher Teil der Bevölkerung möchte sich nicht gegen Corona impfen lassen. Aus ganz unterschiedlichen Gründen sprechen sich Menschen gegen die Impfung aus. Neben Anhängern von Verschwörungstheorien, sind viele ungeimpfte Menschen einfach nur verunsichert und haben Angst vor mRNA-Impfstoffen.
Ein häufiges Argument ist die schnelle Entwicklung der mRNA-Impfstoffe Moderna und Biontech. Sie haben Angst vor noch unbekannten Langzeitschäden und fühlen sich unter Druck gesetzt. Experten und Expertinnen betonen jedoch immer wieder, dass die Corona-Impfungen sicher und wirksam sind.
Diese Gründe sprechen gegen eine Impfpflicht für Corona:
Bürger und Bürgerinnen werden unter Druck gesetzt, ihre Ängste werden ignoriert
Impfskeptiker verlieren das Vertrauen in die Regierung, vor allem nachdem lange betont wurde, dass es keine Corona-Impfpflicht geben würde
Eine Impfpflicht greift in das Grundrecht der körperlichen Unversehrtheit und der allgemeinen Handlungsfreiheit ein – Impfkritiker argumentieren, dass die Impfpflicht verfassungswidrig ist
Momentan ist noch nicht klar, was die Omikron-Variante für die Pandemie bedeutet – die Impfpflicht könnte hinfällig werden, da die Impfungen nicht so wirksam gegen Omikron sind und Omikron gleichzeitig zu weniger schweren Verläufen zu führen scheint
Der Pflegekräftemangel könnte sich weiter zuspitzen, wenn Personal aufgrund des Impfstatus aus dem Beruf ausscheidet
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16.12.2022
Gibt es eine Impfpflicht in Deutschland?
Impfpflichten für bestimmte Impfungen werden nicht erst seit der COVID-19-Pandemie kontrovers diskutiert. Die erste Impfpflicht wurde 1807 im Königreich Bayern erlassen. Die Impfpflicht gegen Pocken war die erste Impfpflicht weltweit. Eine generelle Impfpflicht gibt es in Deutschland derzeit nicht.
Das bedeutet jedoch nicht, dass es keine Impfpflichten in Deutschland gibt oder gab. In der BRD fallen Impfpflichten unter das 1962 eingeführte Bundesseuchengesetz. Dieses wurde 2001 von dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) abgelöst. Im März 2020 trat außerdem das Masernschutzgesetz in Kraft.
Eine pflichtmäßige Schutzimpfung kann unter diesen Gesetzen vom Bundesgesundheitsministerium verordnet werden, „wenn eine übertragbare Krankheit mit klinisch schwereren Verlaufsformen auftritt und mit ihrer epidemischen Verbreitung zu rechnen ist“ (§20 Absatz 6 IfSG).
Darüber hinaus gibt die STIKO des Robert Koch-Instituts (RKI) jährlich Empfehlungen für Impfungen heraus. Diese sind nicht verpflichtend. Die Kosten für die von der STIKO empfohlenen Impfungen müssen jedoch von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden.
Das Masernschutzgesetz wurde seit stark 2015 diskutiert. Grund dafür waren immer häufiger auftretende Fälle von Masern innerhalb der Bevölkerung. 2015 wurden über 2442 Masernfälle gemeldet. Die hochansteckende Erkrankung kann zu schweren Langzeitfolgen oder sogar zum Tod führen.
Masernerkrankungen können nur durch eine 95-prozentige Immunität in der Bevölkerung gestoppt werden. Da die Impfbereitschaft in der Bevölkerung in den vergangenen Jahren jedoch zurückging, konnte diese Quote nicht mehr durch Freiwilligkeit erreicht werden.
Aus diesem Grund beschloss die Politik das Masernschutzgesetz, welches am ersten März 2020 in Kraft trat. Die Masernimpfpflicht ist keine generelle Impfpflicht. Sie gilt für Kinder in Betreuungseinrichtungen wie Kindertagesstätten und Schulen ab dem vollendeten ersten Lebensjahr. Ungeimpfte schulpflichtige Kinder können dennoch nicht vom Unterricht ausgeschlossen werden – den Eltern droht jedoch eine Geldbuße.
Auch Erzieher, Lehrerinnen, medizinisches Personal und Tagespflegepersonen, die in Schulen oder Kindertagesstätten arbeiten und nach 1970 geboren wurden, müssen einen vollständigen Impfnachweis vorlegen. Können sie aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden, müssen sie einen entsprechenden Nachweis erbringen.
In 2021 wurden insgesamt 75 Masernfälle in Deutschland verzeichnet. Gründe für diesen starken Rückgang im Vergleich zum Jahr 2015 mit über 2400 Fällen liegen neben der höheren Impfquote wahrscheinlich auch in den Hygienemaßnahmen und Kontaktbeschränkungen im Zuge der Corona-Pandemie.
Eine weitere kontrovers diskutierte Impfpflicht wurde im Dezember 2021 beschlossen: Ab dem 15. März 2022 müssen sich Menschen bestimmter Berufsgruppen pflichtmäßig gegen COVID-19 impfen lassen. Darunter zählen neben Menschen, die im Gesundheitswesen arbeiten auch alle Soldatinnen und Soldaten.
Für Menschen im Wehrdienst gilt die sogenannte Duldungspflicht. Das bedeutet, sie müssen angewiesene Impfungen dulden oder es drohen Disziplinarmaßnahmen. Von dieser Regelung sind lediglich Menschen ausgenommen, für die eine Impfung gesundheitsschädigend oder sogar lebensgefährlich wäre.
Für diese Personengruppen gilt die Masernimpfpflicht:
Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr, die eine Kindertageseinrichtung oder einen Kinderhort besuchen
Kinder, die eine Schule oder eine sonstige Ausbildungseinrichtung besuchen
Erzieher und Erzieherinnen
Lehrer und Lehrerinnen
Angestellte in Gesundheitseinrichtungen wie Krankenhäusern, Tageskliniken, Entbindungseinrichtungen und Praxen verschiedener Heilberufe oder Vorsorgeeinrichtungen
Die Impfung muss vor der Betreuung des Kindes beziehungsweise vor dem Arbeitsantritt nachgewiesen werden. Personen, die vor 1970 geboren wurden und mit einer höheren Wahrscheinlichkeit durch eine Impfung oder eine durchgemachte Masernerkrankung Immunität entwickelt haben, sind von dieser Impfpflicht ausgenommen.
Für diese Personengruppen gilt die COVID-19-Impfpflicht:
Personen, die im Gesundheitswesen arbeiten und keinen Genesenenstatus vorweisen können
Dazu zählen Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen in Kliniken, medizinische Praxen, Pflegeheimen, Rettungs- und Pflegediensten und Geburtshäusern
Wer ab dem 15. März 2022 noch einen vollständigen COVID-19-Impfschutz nachweisen muss, kann im IfSG §20a unter „Immunitätsnachweis gegen COVID-19“ nachgelesen werden. Es wird noch diskutiert, ob eine generelle Impfpflicht für alle Personen ab 18 Jahren eingeführt werden soll oder ob diese nur für bestimmte Altersgruppen oder Risikogruppen gelten wird. Es ist auch möglich, dass keine generelle Impfpflicht eingeführt wird (Stand: Februar 2022).