
Gesundheitsamt Oberberg„Masern zirkulieren immer wieder“
Interview · Kaija Elvermann, die Leiterin des Gesundheitsamts des Oberbergischen Kreises, spricht im Interview über die Umsetzung des Masernschutzgesetzes.
Masern in NRW: Aktuelle News und Infos zur Infektionskrankheit
Foto: Shutterstock.com/ NatUlrichMasern sind eine Infektionskrankheit gegen die man impfen kann. Sie betrifft meist Kinder, aber auch Erwachsene. Als Masern wird eine hochansteckende, akute Virus-Erkrankung mit dem Masernvirus bezeichnet.
Masern gehören zu den ansteckendsten Krankheiten überhaupt. Das heißt, fast jeder nicht geimpfte Mensch bekommt Masern, wenn er Kontakt zu Erkrankten hat.
Eigentlich gelten die Masern in unseren Breitengraden als typische Kinderkrankheit, zunehmend werden jedoch auch Jugendliche und Erwachsene von dem Virus befallen. Im Gegensatz zum meist eher harmlosen Krankheitsverlauf bei Kindern ist eine Erkrankung bei Jugendlichen und Erwachsenen gefährlicher. Bei dieser Personengruppe ist der Verlauf schwerer.
Die Masern-Viren kommen weltweit vor und galten als fast ausgerottet. Durch eine starke Durchimpfung war die Zahl der Erkrankten in Deutschland stark zurückgegangen. Eine höhere Impfmüdigkeit, die fehlende Impfpflicht bei Kindern, die hohe Ansteckungsrate und die starken Migrationsbewegungen haben in den vergangenen Jahren jedoch wieder zu einer höheren Erkrankungsrate bei uns gesorgt. Die Masern sind dabei alles andere als harmlos, denn bei jedem zehnten Erkrankten treten größere Komplikationen auf.
Die Masern-Viren werden von Mensch zu Mensch übertragen. Dies geschieht durch kleinste Tröpfchen, die durch die Luft beim Sprechen, Husten oder Niesen übertragen werden können.
Ja. Danach sollen Schul- und Kindergartenkinder wirksam vor Masern geschützt werden. Das ist Ziel des Masernschutzgesetzes, das am 1. März 2020 in Kraft getreten ist. Das Gesetz sieht vor, dass alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr beim Eintritt in die Schule oder den Kindergarten die von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Masern-Impfungen vorweisen müssen. Auch bei der Betreuung durch eine Kindertagespflegeperson muss in der Regel ein Nachweis über die Masernimpfung erfolgen.
Gleiches gilt für Personen, die in Gemeinschaftseinrichtungen oder medizinischen Einrichtungen tätig sind, wie Erzieher, Lehrer, Tagespflegepersonen und medizinisches Personal – soweit diese Personen nach 1970 geboren sind. Auch Asylbewerber und Flüchtlinge müssen den Impfschutz vier Wochen nach Aufnahme in eine Gemeinschaftsunterkunft vorweisen.
Zum Hintergrund: Die Ständige Impfkommission (abgekürzt STIKO, vollständige Bezeichnung: Ständige Impfkommission am Robert Koch-Institut) ist eine ehrenamtliche, derzeit 18-köpfige Expertengruppe in der Bundesrepublik Deutschland, die beim Robert-Koch-Institut (RKI) in Berlin angesiedelt ist und sich zweimal jährlich trifft, um sich mit den gesundheitspolitisch wichtigen Fragen zu Schutzimpfungen und Infektionskrankheiten in Forschung und Praxis zu beschäftigen und entsprechende Empfehlungen (darunter auch den jeweils gültigen Impfkalender) herauszugeben.
Die Empfehlungen der STIKO, die in der Regel jährlich im Epidemiologischen Bulletin des RKI veröffentlicht werden, dienen den Bundesländern als Vorlage für ihre öffentlichen Impfempfehlungen.
Geimpft wird in zwei Teilimpfungen mit abgeschwächten Masernviren, einem Lebendimpfstoff. Die Ständige Impfkommission (STIKO) des Robert Koch-Instituts (RKI) empfiehlt die Masernimpfung in Kombination mit Mumps und Röteln. Die Impfung sollte nach dem zwölften Lebensmonat erfolgen. So können Eltern sicherstellen, dass ihr Kind vor dem gefährlichen Virus geschützt ist.
Typisch für Masern ist ein Hautausschlag mit bräunlich-rosafarbenen Flecken am ganzen Körper. Schon vorher können Beschwerden wie Fieber, Kopfschmerzen, Husten, Schnupfen und Bindehautentzündung auftreten. Betroffene fühlen sich oft sehr krank.
Nach einer Masernerkrankung ist man lebenslang immun. Das heißt, man kann sich nicht mehr anstecken. Eine gezielte Behandlung beziehungsweise Therapie gegen Masern gibt es nicht. Nur die Beschwerden können gelindert werden, etwa mit Medikamenten gegen Fieber oder Schmerzen.
Eine spezielle Behandlung mit Medikamenten gibt es nicht. Letztlich muss der Körper mit der Infektion selbst fertig werden. Deshalb ist eine Impfung so wichtig. Werden die Menschen im frühen Kindesalter mit abgeschwächten Masern-Viren geimpft, bildet der Körper Abwehrkräfte.
Aktuelle News und weitere Infos zum Thema Masern finden Sie hier.
Interview · Kaija Elvermann, die Leiterin des Gesundheitsamts des Oberbergischen Kreises, spricht im Interview über die Umsetzung des Masernschutzgesetzes.
Die Nachweisfrist für die Impfung ist im Sommer abgelaufen. Wie viele Lehrerinnen und Lehrer das Immunitätszeugnis bereits vorgelegt haben und was Familien, die gegen die Pflicht verstoßen, nun droht.
Die Nachweisfrist für die Impfung ist im Sommer abgelaufen. Was den Familien, die gegen die Pflicht verstoßen, nun droht – und wieso die Konsequenzen in der Kita drastischer sind.
Seit 2020 müssen Kinder auch in Düsseldorf vor dem Eintritt in die Kita gegen Masern geimpft werden. Seither gab es nur noch wenige Einzelfälle in der Stadt.
Das Gesundheitsamt der Stadt muss gegebenenfalls mit Bußgeldern, Tätigkeits- und Betreuungsverboten vorgehen. Dies betrifft vor allem Kitas, Schulen und Krankenhäuser.
Lange wurde um eine allgemeine Masernimpfpflicht gerungen, jetzt ist endgültig klar: Sie wird weiter Bestand haben und rechtfertigt den Eingriff in die Grundrechte der Menschen. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Bundesregierung und Ärzte begrüßen das Urteil, Erziehungsexperten fordern Nachbesserungen bei der Umsetzung.
Meinung · Die Richter haben ein klares Urteil gefällt: Der Schutz von Säuglingen zählt mehr als die Bedenken der Kläger. Masern sind keine Kinderkrankheit. Ein Freibrief für eine mögliche Corona-Impfpflicht liefert das Urteil hingegen nicht. Auch das ist richtig.
Alle reden über Corona - dabei ist es auch bei anderen Krankheiten wichtig, dass möglichst viele geimpft sind. Bei den Masern macht der Staat Eltern seit 2020 mehr Druck: ohne Nachweis keine Kita-Betreuung. Das ist zumutbar, entscheidet jetzt Karlsruhe.
Die Kreisverwaltung erläutert Bestimmungen zum Schutz vor Maserninfektionen. Grundlage: Seit März 2020 gilt in Deutschland das Masernschutzgesetz.
Allein in den ersten zwei Monaten des Jahres seien der WHO über 17.000 Masernfälle gemeldet worden. Das entspricht einem Anstieg von fast 80 Prozent zum Vorjahreszeitraum. Die Gründe dafür liegen auch in der Corona-Pandemie.
Das Oberverwaltungsgericht in Münster entschied im Fall eines Dreijährigen. Eine Kita in Erkelenz darf seine Betreuung verweigern. Nach Angaben der Stadt Erkelenz läuft das Verfahren bereits seit Oktober 2020.
Impfen verhindert keine Krankheiten, es macht krank. Das behaupten Impfgegner immer wieder. So soll der Masern-Impfstoff MMR bei Kindern Autismus auslösen. Die neue Folge „Humbug“.
Ein Blick auf einige der bekanntesten Infektionskrankheiten und darauf, wie die Menschheit mit ihnen fertig wurde – oder auch nicht. Eine Geschichte von Niederlagen, Siegen und medizinischen Glanzleistungen.
Bei Kindern in Deutschland werden wichtige Impfziele nach Angaben des Robert-Koch-Instituts weiterhin verfehlt. Die internationalen Vorgaben im Kampf gegen so gefährliche Krankheiten Masern und Polio werden hierzulande nicht erreicht.
Seit dem 1. März müssen Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr beim Eintritt in den Kindergarten eine Masern-Impfung vorweisen. In Radevormwald sind die meisten Kindergarten-Kinder bereits geimpft.
Die Corona-Krise bedeutet vielerorts Abstandsregeln und Mangel an medizinischem Personal. Deshalb sind bereits ganze Impfprogramme für Kinder unter einem Jahr gestrichen worden - mit Folgen nicht nur in armen Ländern.
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat Eilanträge von zwei Familien gegen das Gesetz zur Masernimpfpflicht zurückgewiesen. Eltern hatten gegen einen Ausschluss ihrer Kinder aus einer Kindertageseinrichtung geklagt.
Die Masern sind auch in Deutschland durch die Impfmüdigkeit wieder auf dem Vormarsch. Seit März 2020 gibt es eine Impfpflicht. Wir geben einen Überblick über die Krankheit und wie man sich davor schützen kann.
Wer den Impfschutz trotz Impfpflicht-Gesetz nicht nachweist, dem drohen empfindliche Geldbußen. Zudem können Kinder vom Kita-Besuch ausgeschlossen werden. Das Gesetz gilt seit März - auch in Krefeld.
Der Kinderarzt und Sprecher des BVKJ Nordrhein erläutert die neue Impfpflicht für Masern und erklärt, warum das Gesetz sinnvoll ist.
Der Tönisvorster Kinderarzt und Sprecher des BVKJ Nordrhein erläutert die neue Impfpflicht für Masern und erklärt, warum das Gesetz sinnvoll ist.
Die Stadt und die Leitungen von Schulen und Kindergärten sollen nicht geimpfte Kinder melden.
Kaum ist die Masern-Impfpflicht in Kraft, reichen Eltern Verfassungsbeschwerde ein. Doch ihre drei Argumente stechen nicht, sondern offenbaren Unwissenheit und unsoziales Verhalten.
Auch in NRW gilt ab diesem Sonntag eine Impfpflicht gegen Masern. Damit soll die Krankheit eliminiert werden. Impfmuffeln drohen Bußgelder - aber keine Zwangsimpfungen.
Vor etwa einem Jahr erkrankten mehrere Menschen im Oberbergischen Kreis an Masern. Kaija Elvermann, die Leiterin des Kreisgesundheitsamts in Gummersbach, erläutert, warum die Impfung gegen diese Krankheit so wichtig ist.
Für Kinder sind die Masern weniger gefährlich als für Jugendliche und Erwachsene. Besonders gefährlich an den Masern ist die lange Inkubationszeit und die hohe Ansteckungsquote. Menschen, die das Virus in sich tragen, wissen häufig gar nicht, dass sie an Masern erkrankt sind. So stecken sie unbewusst viele Personen in ihrem Umfeld an. Bevor die bekannten äußeren Symptome auftreten, können bis zu zwei Wochen vergehen.
Masern sind extrem ansteckend, und die Übertragung beziehungsweise Infektion erfolgt durch eine Tröpfcheninfektion.
Die Viren werden durch ein Aerosol verteilt, das heißt, die Infizierten verteilen die Masern-Viren durch Sprechen, Husten und Niesen. Masern können dabei bis zu zwei Stunden in der Luft "überleben" und sind in dieser Zeit hoch infektiös. Die Übertragung erfolgt über die Schleimhäute. Menschen, die sich mit den Masern infiziert haben, bekommen drei bis fünf Tage nach der Infektion einen Ausschlag mit den typischen Masern-Pusteln. Infizierte Personen sind bis zu vier Tage danach ansteckend. Kurz bevor der Ausschlag beginnt, sind die Infizierten am ansteckendsten.
Eine der schlimmsten Erkrankungen, die das Masern-Virus auslösen kann, ist die Hirnhautentzündung. Sie kann zu schweren Gehirnschäden und geistigen Behinderungen führen. Laut Robert-Koch-Institut (RKI) tritt die sogenannte Masern-Enzephalitis in einem von tausend Fällen auf. Jede fünfte Erkrankung davon verläuft tödlich. Solche Komplikationen müssen sich nicht notwendigerweise während des ursprünglichen Krankheitsverlaufs zeigen, auch noch Jahre später können sie auftreten.