Zoo, Kosmetiker, Termin-Shopping Was in den Bundesländern schon geöffnet und erlaubt ist

Düsseldorf · Seit Montag dürfen Friseure in Deutschland wieder öffnen. Doch sie sind nicht die ersten Betriebe und auch nicht die einzigen, die Kunden empfangen dürfen. Was in den Bundesländern sonst noch offen ist, lesen Sie hier.

 Ein kleiner Junge steht in einem Zoo an der Glasscheibe des Geparden-Geheges (Symbolfoto).

Ein kleiner Junge steht in einem Zoo an der Glasscheibe des Geparden-Geheges (Symbolfoto).

Foto: dpa/Arne Dedert

Seit diesem Montag stehen die Türen der Friseure bundesweit wieder offen - doch vielerorts blieb es nicht dabei. In manchen Bundesländern öffneten zusätzlich Gärtnereien, in anderen standen die längst offen. Ein Überblick:

  • Hamburg: Die Hansestadt ist das einzige Land, in dem es bis auf die Öffnung der Friseure erst einmal keine weiteren Lockerungen gab. Auch bei den Friseuren hat der rot-grüne Senat nur zur Wahrung der bundesweiten Einheitlichkeit mitgemacht. Es gilt seit dem Wochenende sogar eine verschärfte Maskenpflicht für stark besuchte Orte wie den Jungfernstieg.
  • Niedersachsen, Bremen, Berlin und Mecklenburg-Vorpommern: Auch hier tat sich außer bei den Friseuren wenig - weil einiges längst offen war. Blumenläden bieten dort ihre Ware bereits seit längerem wieder an. In Berlin können bestellte Blumen abgeholt werden. Auch Gartenmärkte empfangen in Niedersachsen und Bremen Kunden - ebenso in den Regionen Mecklenburg-Vorpommerns mit geringem Infektionsgeschehen, nicht aber in Berlin. In der Hauptstadt haben dafür die Buchläden den zweiten Lockdown von Anfang an nicht mitgemacht. Dort sind ebenso wie in Niedersachsen auch Fahrradläden offen, in Berlin aber nur für Reparaturen. In Mecklenburg-Vorpommern sind zudem Fahrschulen für solche Schüler geöffnet, die die Fahrerlaubnis für die Berufsausbildung benötigen. Zudem dürfen dort in Regionen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von 35 und darunter Kosmetiker, Fußpfleger und Nagelstudios wieder Kunden empfangen.
  • Hessen, Baden-Württemberg, Brandenburg und Thüringen: Dort wurde zwar am 1. März gelockert, aber außer bei den Friseuren eher wenig. In Hessen sind zusätzlich nur Betriebe für medizinisch und hygienisch notwendige Behandlungen offen, etwa Fußpflege- und Nagelstudios. In den anderen drei Ländern können Gartenmärkte wieder ihre Ware anbieten, in Baden-Württemberg auch Blumenläden sowie Baumärkte, wenn sie dort nur Pflanzen und Gartenbedarf verkaufen. In Thüringen empfangen die Blumenläden wieder Kundschaft, ebenso in Brandenburg, wenn die Verkaufsfläche zu mehr als 50 Prozent im Freien liegt. Baumärkte dürfen Gartenabteilungen für alle Kunden öffnen, wenn die Verkaufsfläche überwiegend im Freien liegt. Dass nur Länder mit hoher Inzidenz so vorsichtig sind, kann man nicht sagen: Zu der Gruppe gehört sowohl das Land mit der höchsten Neuinfektionsrate je 100.000 Einwohner und Woche (Thüringen: 125,2) wie das mit der derzeit drittniedrigsten (Baden-Württemberg: 51,9).
  • Sachsen: Im einstigen Hochinzidenzland sind Gartenmärkte und Blumenläden zwar geschlossen, dafür aber neben Fußpflegestudios auch Fahrschulen für jene offen, die den Führerschein beruflich brauchen. Musikschulen dürfen solche Schüler einzeln unterrichten, die vor einer wichtigen Prüfung stehen oder ein Studium aufnehmen.
  • Bayern und Sachsen-Anhalt: Hier haben Gärtnereien und Baumärkte ihre Tore wieder aufgesperrt, in Bayern auch Blumenläden. In beiden Ländern kann man sich auch die Füße wieder professionell pflegen lassen. In Sachsen-Anhalt haben zudem Fahrschulen wieder den Betrieb aufgenommen, allerdings nur in Kleingruppen bis fünf Personen, inklusive Fahrlehrer; auch Flugschulen starten wieder.
  • Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Saarland: Hier wurde neben den Friseuren am meisten geöffnet. In allen vier Ländern sind Gartenmärkte wieder offen, in Rheinland-Pfalz aber nur draußen; in Nordrhein-Westfalen dürfen nur Gemüsepflanzen und Saatgut wie Samen, Zwiebeln, Pflanzkartoffeln und nötiges Zubehör verkauft werden. In Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz verkaufen Floristen wieder Blumen, in NRW war der Verkauf von Schnittblumen und Topfpflanzen bereits vor dem 1. März erlaubt. Die Regierung in Düsseldorf erlaubt ebenso wie ihre Mainzer Kollegen Angebote in Musikschulen, erstere aber nur für Grundschüler, letztere nicht für Gesang und Blasinstrumente. In Rheinland-Pfalz sind zusätzlich auch Fahrschulen offen, und wie im Saarland ist Termin-Shopping im Einzelhandel erlaubt: Bestellte Ware kann nicht nur abgeholt, sondern auch anprobiert werden - zur vereinbarten Uhrzeit und nur für jeweils einen Hausstand. In Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein sind auch die Zoos wieder besuchbar. Und in NRW und Schleswig-Holstein darf auf Sportanlagen draußen wieder eingeschränkt Individualsport betrieben werden. Außerdem sind in Schleswig-Holstein Nagelstudios offen.
(mba/dpa)
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