Ermäßigungen für Schüler Mit dem Schoko-Ticket mobil sein

Niederrhein · Die Niag hat eine neue Internetseite für die Bestellung eingerichtet. Das Ticket richtet sich an alle Schülerinnen und Schüler im Alter zwischen 6 und 25 Jahren.

 Schüler können mit dem Ticket alle Busse, Bahnen und Nahverkehrszüge im VRR nutzen.

Schüler können mit dem Ticket alle Busse, Bahnen und Nahverkehrszüge im VRR nutzen.

Foto: VRR

Schülerinnen und Schüler, die nach den Sommerferien mit dem Bus zur Schule fahren, sollten bald ihr Schoko-Ticket bestellen. So kommt es noch rechtzeitig vor dem Schulstart am 18. August an. Darauf weist die Niag hin. Das Ticket ist für alle Busse, Bahnen und Nahverkehrszüge (zweite Klasse) am Niederrhein und im Ruhrgebiet, also im gesamten Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR), gültig. Schüler zwischen sechs und 25 Jahre können es auf der neuen Internetseite https://schokoticket-niederrhein.de digital erwerben. Schüler der Sekundarstufe I haben Anspruch auf einen Zuschuss, wenn der Weg zur nächstgelegenen Schule länger als 3,5 Kilometer ist, Schüler der Sekundarstufe II, wenn der Weg länger als fünf, und Grundschüler, wenn der Weg länger als zwei Kilometer ist.

Wer Anspruch auf die Fahrkostenerstattung hat, entscheidet der zuständige Schulträger. Neu ist ab August eine Regelung für Familien mit mehreren Kindern, die das Schoko-Ticket als Selbstzahler beziehen: Das erste und zweite Kind dieser Familien zahlt weiterhin den vollen Preis, also 37,35 Euro, das dritte Kind zahlt nur die Hälfte, also 18,67 Euro, und ab dem vierten Kind ist jetzt auch bei den Selbstzahlern das Ticket kostenlos.

Bei Anspruch auf Fahrkostenerstattung kostet es für Schüler ab der fünften Klasse für das erste minderjährige Kind einer Familie 14 Euro und für das zweite Kind sieben Euro pro Monat. Alle weiteren Kinder einer Familie zahlen keinen Eigenanteil. Grundschüler zahlen grundsätzlich nur sieben Euro pro Monat. Das Schoko-Ticket läuft im günstigen Jahresabo nach dem Flat­rate-Prinzip und ist jederzeit kündbar. Sollte es nicht mehr zu den Mobilitätserfordernissen passen, kann es einfach bis zum 15. eines Monats zum Monatsende gekündigt werden.

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