Kiesabbau am Niederrhein Kreis Wesel und Kommunen fordern sofortigen Teilplan für Kiesausstieg

Kreis Wesel · Im Kampf gegen die Ausweisung weiterer Kiesabbau-Flächen am Niederrhein setzen der Kreis Wesel und die betroffenen Kommunen auf ein Rechtsgutachten. Demnach ist ein Teilplan zu dem vom Land angekündigten Ausstieg schon jetzt möglich.

 Kiesabbau auf einer Fläche in Budberg: Auch nach dem neuen Regionalplanentwurf soll in Rheinberg und Alpen wie geplant abgebaggert werden (Archivfoto).

Kiesabbau auf einer Fläche in Budberg: Auch nach dem neuen Regionalplanentwurf soll in Rheinberg und Alpen wie geplant abgebaggert werden (Archivfoto).

Foto: Armin Fischer (arfi)

Der Kreis Wesel und die Städte Hamminkeln, Kamp-Lintfort, Neukirchen-Vluyn und Rheinberg sowie die Gemeinden Alpen und Hünxe fordern in einer gemeinsamen Erklärung einen sofortigen Teilplan zum Ausstieg aus dem Kiesabbau am Niederrhein.

Noch bis zum 31. März läuft die Offenlage des dritten Entwurfs des Regionalplans, „der trotz der massiven Kostenpflichtiger Inhalt Proteste am Niederrhein nach wie vor hunderte von Hektar neuer Auskiesungsflächen vorsieht“, schreiben die Verfasser. Für den Kreis Wesel und die betroffenen Städte und Gemeinden stehe fest, „dass der Regionalplan wegen zahlreicher Begründungs- und Abwägungsmängel tatsächlich und rechtlich angreifbar ist“. Dies wollten sie innerhalb der Einspruchsfrist mit Unterstützung einer Rechtsanwaltskanzlei geltend machen.

Nach dem neuen Regionalplanentwurf werden drei der bislang 17 vornehmlich linksrheinischen ­Flächen zur Rohstoffgewinnung gestrichen. Dadurch verringert sich die am Niederrhein ausgeguckte Abgrabungsfläche für Kies von bislang 1163 auf 932 Hektar. Vorausgegangen war ein entsprechendes ­Urteil des Ober­verwaltungsgerichts Kostenpflichtiger Inhalt Münster. Die betroffenen Kommunen halten die angestrebten Abgrabungsflächen weiterhin für überdimensioniert.

Gravierend sei, so schreiben der Kreis Wesel und die Städte und Gemeinden in ihrer Erklärung, dass der neue Entwurf „in keiner Weise die Ankündigung der Regierungskoalition berücksichtigt, mit einer zweiten Novelle des Landesentwicklungsplans den mittelfristigen Ausstieg aus der Gewinnung von Kies, Kiessand und Sand in den Problemzonen des Landes NRW zu planen“. In ihrer Sorge, „dass der jetzt aufgestellte Regionalplan unwiderrufliche Fakten schafft, die diesen Planungen zuwiderlaufen“, haben sich Landrat Ingo Brohl und die Bürgermeister Thomas Ahls, Bernd Romanski, Dirk Buschmann, Christoph Landscheidt, Ralf Köpke und Dietmar Heyde jetzt an NRW-Wirtschaftsministerin Mona Neubaur, die Direktorin des Regionalverbandes Ruhr Karola Geiß-Netthöfel, das Ruhrparlament sowie die Landtagsabgeordneten Charlotte Quik und René Schneider gewandt.

In den Schreiben heißt es, dass man die Ankündigung der Landesregierung zum Ausstieg aus dem Kiesabbau am Niederrhein grundsätzlich sehr begrüße. Das „unreflektierte Festhalten an der Festlegung von Auskiesungsbereichen, die einen ungebremsten Abbau dieser Bodenschätze über weitere 20 Jahre und darüber hinaus im Regionalplan sichern sollte“, sei mit dem avisierten Degressionspfad der Landesregierung nicht vereinbar. Kein Verständnis hätten die Verwaltungschefs deshalb dafür, dass sich die Regionalplanungsbehörde mit Unterstützung der zuständigen Ministerin weigere, ihrer Forderung nach einem sachlichen Teilplan nachzukommen.

Inzwischen hätten die Verwaltungschefs das Rechtsgutachten eines namhaften Verwaltungsrechtswissenschaftlers eingeholt. Dieses Gutachten komme zu dem Ergebnis, dass ein solcher Teilplan „entgegen der von der Regionaldirektorin und der Ministerin vertretenen Auffassung“ rechtlich zulässig und sachlich dringend geboten wäre, wie der Kreis Wesel und die betroffenen Kommunen mitteilen.

Um zu verhindern, „dass der in der jetzigen Fassung aus verschiedenen Gründen angreifbare Regionalplan auf den Weg gebracht und erst durch eine erneute Klage der betroffenen Gebietskörperschaften vor dem Oberverwaltungsgericht Münster gestoppt werden würde“, fordern die Verwaltungschefs die Regionaldirektorin, die Ministerin und die Verbandsversammlung auf, zu einer einvernehmlichen politischen und rechtlich tragfähigen Lösung zu kommen.

Weiter heißt es in dem Schreiben: „Es sollte in unser aller Interesse sein, eine weitere rechtliche Auseinandersetzung zu vermeiden und eine möglichst einvernehmliche politische und rechtlich tragfähige Lösung zu finden. Gleichermaßen haben wir Verständnis dafür, dass dem Ruhrparlament an einer möglichst zügigen Verabschiedung des Regionalplans im Übrigen gelegen ist. Dies wäre mit unserem Verfahrensvorschlag ohne weiteres gewährleistet.“ Und weiter: „Im Verfahren zur Aufstellung dieses Teilplans könnten alle bisher nicht beziehungsweise nicht ausreichend berücksichtigten Belange, wie zum Beispiel die des Klimawandels ebenso berücksichtigt werden, wie die Anforderungen an eine nachvollziehbare Bedarfsermittlung.“

Nach Ansicht des Kreises und der betroffenen Kommunen ermögliche nur ein solcher Teilplan eine sorgfältige Strukturierung und zeitnahe Umsetzung des von der Landesregierung beabsichtigten Ausstiegsszenarios.

(beaw)
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