Geldinstitute im Rhein-Kreis Neuss Sparkasse und Volksbank streichen Verwahrentgelt

Rhein-Kreis · Die Sparkasse Neuss und die Volksbank Düsseldorf Neuss reagieren auf die Zinsanhebung der EZB und lassen ihre Kunden an der positiven Entwicklung teilhaben: Das sogenannte Verwahrentgelt wird gestrichen.

 Das Verwahrentgelt ist zumindest vorerst Geschichte.

Das Verwahrentgelt ist zumindest vorerst Geschichte.

Foto: dpa-tmn/Frank Rumpenhorst

Nach der Entscheidung der Europäischen Zentralbank (EZB), den Leitzins um 0,5 Prozent zu erhöhen, streichen die Sparkasse Neuss und die Volksbank Düsseldorf Neuss das sogenannte Verwahrentgelt. Die Geldinstitute geben den Zinsschritt also an ihre Kunden weiter. Das teilen die Sparkasse Neuss und die Volksbank Düsseldorf Neuss gesondert mit. Damit ist die Zeit der Negativzinsen – zumindest vorerst – vorbei.

Zum Hintergrund: Zuletzt verlangte die Europäische Zentralbank (EZB) von Banken und Sparkassen einen Negativzins von aktuell 0,5 Prozent für bei der EZB hinterlegte Einlagen. Viele Institute hatten diese Belastung an Privatkunden ab bestimmten Summen auf dem Konto als sogenanntes Verwahrentgelt weitergegeben. Jetzt hat der EZB-Rat eine Anhebung des Leitzinses um 0,5 Prozent mit Wirkung zum 27. Juli beschlossen. Durch den Wegfall eines negativen Zinssatzes ändern sich folglich die Rahmenbedingungen – und die Grundlage für das Verwahrentgelt entfällt. Das wird nun eingemottet.

Die EZB-Entscheidung wird begrüßt. Stephan Meiser, Unternehmenssprecher der Sparkasse Neuss, betont: „Auf diese Entscheidung der EZB haben wir und insbesondere die Sparer und Anleger lange gewartet. Jetzt ist die Zeit der Negativzinsen fürs Erste vorbei.“ Nach zehn Jahren Nullzinspolitik sei dies ein „klares Signal zur Bekämpfung der Rekord-Inflation im Euro-Raum“. Die Sparkasse erfülle mit der Abschaffung des Verwahrentgelts ihre Zusage, dieses nur so lange zu berechnen wie es die Zinspolitik der EZB erfordere.

Ähnlich argumentiert auch Rainer Mellis, Vorstandssprecher der Volksbank Düsseldorf Neuss. „Nach der anhaltenden Niedrigzinsphase und den leider teils unvermeidbaren Negativzinsen freut es uns umso mehr, dass durch die Streichung des Verwahrentgelts das Thema vorerst vom Tisch ist“, erklärt er. „Mit unseren Mitgliedern und Kunden hatten wir bereits bei der Vereinbarung des Verwahrentgelts schriftlich fixiert, dass dieses sofort entfällt, wenn die EZB die Leitzinsen auf Null anhebt.“

(abu)
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