Rhein-Kreis Neuss warnt Gefahr in Flüssen und Baggerseen

Neuss · Das Kreisumweltamt warnt eindringlich davor, sich im Baggersee oder an Flüssen wie Rhein und Erft abzukühlen. Das sind die Gefahren.

Die nächsten Tage sollen im Rhein-Kreis Neuss sommerlich heiß werden. In diesen Zeiten werden Abkühlungen gesucht, Flüsse wie Rhein und Erft oder Baggerseen, die nicht als Badeseen betrieben werden, eignen sich jedoch nicht dafür. Grundsätzlich ist Baden nur erlaubt, wo Sicherheit und Betreuung gegeben ist – im Rhein-Kreis Neuss also in den Freibädern sowie in den Freizeitanlagen Kaarster und Straberg-Nievenheimer See. Für alle anderen Baggerseen gilt Badeverbot. Darauf weist das Umweltamt des Rhein-Kreises Neuss nun hin und warnt ausdrücklich vor den Gefahren in anderen Gewässern.

 Die Gefahren in Gewässern werden häufig unterschätzt.

Die Gefahren in Gewässern werden häufig unterschätzt.

Foto: Stadt/Stadt Neuss

Zum einen seien dort große Temperaturunterschiede zwischen warmem Oberflächen- und kaltem Tiefwasser möglich. Selbst geübte Schwimmer könnten so einen Kälteschock mit Herzversagen führen. Zudem bestehe Gefahr durch Strömungen, bei denen der Sog so stark wirkt, dass er selbst geübte Schwimmer bis auf den Grund zieht. „Die Strömungen sind unberechenbar und meist nicht zu erkennen“, warnt das Umweltamt.

Die Gefahren bestehen auch unmittelbar an den Ufern von Flüssen. Fährt dort ein Schiff vorbei, zieht es das Wasser an, so dass der Wasserstand niedrig wirkt. Besonders Kinder würden angelockt, dem Wasser hinterher zu laufen. Dabei würde die Gefahr des „Rückschwalles“ unterschätzt.  Das Wasser kehrt schnell in Wellen zurück, Kinder und auch Erwachsene werden umgerissen und abgetrieben. Auch an den „Kribben“, also ins Wasser ragende Steinschüttungen und Kiesflächen, sei Vorsicht geboten.  Sie sind dazu da, die Fließgeschwindigkeit des Flusses in seiner Mitte zu erhöhen und würden oft lebensgefährliche Strudel und Strömungen erzeugen.

Aber auch an den Rändern von Sand- und Kiesgruben ist es gefährlich, berichtet das Umweltamt. Vor allem an Seen, an denen noch gearbeitet wird, bestehe akute Absturzgefahr. Durch die lockere Lagerung und das Gemisch von Sand und Kies können  durch leichte Erschütterungen mehrere Kubikmeter Sand ins Rutschen kommen. Eine solche Lawine könne Menschen verschütten. Auch sei für den Laien nicht immer erkennbar, ob unter der Wasseroberfläche Stromkabel oder technisches Gerät seeni. In Feinsandaufspülungen und Schwemmsandfächern kann ein Mensch versinken. Darüber hinaus, so das Kreisumweltamt, begeht jemand Hausfriedensbruch, der solche Betriebsflächen unbefugt betritt. Auch in Naturschutzgebieten gibt es Geldbußen.

(NGZ)
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