Bande war im Rhein-Kreis Neuss aktiv „Falsche Polizisten“ zu Haftstrafen verurteilt

Neuss · Das Landgericht Düsseldorf hat die Mitglieder einer internationalen Betrügerbande zu langen Gefängnisstrafen verurteilt. Die Männer müssen für bis zu sechs Jahre in Haft. Sie hatten Senioren in der Region um insgesamt rund 800.000 Euro erleichtert.

 Die Polizei im Rhein-Kreis Neuss kam den Tatverdächtigen auf die Schliche (Symbol-Bild).

Die Polizei im Rhein-Kreis Neuss kam den Tatverdächtigen auf die Schliche (Symbol-Bild).

Foto: dpa/David-Wolfgang Ebener

Sie hatten in Neuss und Umgebung Senioren um insgesamt 800.000 Euro betrogen. Eine Sonderkommission der Neusser Kripo hatte der Bande im Februar 2020 das Handwerk gelegt.

Die größte Beute hatten die Männer in Neuss gemacht. Bei einem Rentner hatte sich die Bande telefonisch gemeldet, der Anrufer gab sich als Kripobeamter mit Namen „Kropp“ aus. Der falsche Polizist erklärte dem hochbetagten Opfer, dessen Geld sei bei der Bank nicht mehr sicher, die Filiale des Geldinstitutes sei von einem „kriminellen Clan“ unterwandert worden. Letztlich ließ sich der Rentner dazu verleiten, 120.000 Euro von seinem Konto abzuholen. Das Geld übergab er vor seiner Haustür an ein Mitglied der Betrügerbande.

Ähnliche Taten gelangen der Bande unter anderem in Köln, Düsseldorf, Tübingen, Hilden und Mettmann. Mal platzierten die Geschädigten mehrere zehntausend Euro in bar im Vorgarten, mal waren es kiloweise Gold, Sparbücher, Schmuck oder Münzen. Nach drei Monaten und einer Serie von insgesamt elf Taten konnte die Neusser Kriminalpolizei der Gruppierung das Handwerk legen. Nach einer Betrugstat verfolgte die Kripo die Täter bis zur Übergabe der Beute an Hintermänner der Bande.

Kostenpflichtiger Inhalt Im Prozess hatten die Angeklagten angegeben, sie hätten gar nicht gewusst, dass sie Teil einer Betrugsmaschinerie gewesen seien. Vielmehr hätten die Hintermänner der Bande sie angeworben, um „Werttransporte“ durchzuführen. Erst später wollten sie realisiert haben, dass sie Rentner um ihre Ersparnisse bringen. Das nahm ihnen die zuständige Richterin nicht ab. „Es war Ihnen allen bewusst, dass sie Senioren um das gesamte Vermögen bringen“, sagte sie in der Urteilsbegründung.

Mit dem Urteil war die zuständige Strafkammer weitgehend dem Antrag der Staatsanwaltschaft gefolgt. Die hatte bis zu sieben Jahre Haft gefordert. Vier der Angeklagten wurden zu Strafen zwischen vier und sechs Jahren Gefängnis verurteilt, ein Komplize kam wegen einer geringen Tatbeteiligung mit einer Bewährungsstrafe davon. Gut möglich, dass sich nun der Bundesgerichtshof in den nächsten Monaten mit den „falschen Polizisten“ befassen muss. Zwei Verteidiger kündigten nämlich unmittelbar nach der Urteilsverkündung an, gegen die Entscheidung Revision einlegen zu wollen.

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