Corona-Anpassung betrifft auch den Fußball Landesregierung rudert bei den Regeln für Jugendsport zurück

Jugendfussball · Seit dem 4. Dezember gilt in NRW eine überarbeitete Fassung der Corona-Verordnung. Die hat auch Auswirkungen auf den Sport von Jugendlichen. Was nun gilt und wie Vereine darauf reagieren.

 Ein Hin und Her: Nun könnten Jugendteams – wie hier die B-Junioren vom SuS Schaag und dem Dülkener FC – theoretisch wieder spielen. Die meisten Partien sind aber bereits verlegt.

Ein Hin und Her: Nun könnten Jugendteams – wie hier die B-Junioren vom SuS Schaag und dem Dülkener FC – theoretisch wieder spielen. Die meisten Partien sind aber bereits verlegt.

Foto: Heiko van der Velden

Die Corona-Schutzverordnung des Landes NRW hat erneut eine Überarbeitung erhalten, die vor allem Auswirkungen auf den Jugendsport hat: Laut der neuen Fassung vom 4. Dezember sind Schüler bis zum 18. Geburtstag aufgrund des Schulnachweises mit immunisierten Personen gleichgestellt. Bedeutet: Sie brauchen keinen Nachweis mehr über eine Impfung oder eine Genesung und auch keinen PCR-Test.

Zuvor hatte die Verordnung die Grenze bei 16 Jahren gezogen. Mehrere Sportverbände hatten das kritisiert. Der Stadtsportbund Mönchengladbach (SSB) begrüßt daher die Überarbeitung. Denn damit schließe „die Landesregierung eine nicht nachvollziehbare „Lücke“ in ihrer Verordnung, die die älteren Jugendlichen, welche noch nicht immunisiert waren, vom gemeinsamen Sporttreiben ausschloss“, hieß es in einem Statement. „Wir freuen uns, dass es nun nahezu allen Jugendlichen wieder möglich ist, in und mit ihren Vereinsgruppen Sport zu machen. Wir appellieren an alle sich möglichst umgehend impfen zu lassen“, sagt SSB-Geschäftsführer Johannes Gathen.

Die alte Fassung der Verordnung hatte damals weitreichende Folgen für den Jugendsport, beispielsweise im Fußball: So setzte der Fußballverband Mittelrhein (FVM) die Spiele der A- und B-Jugend bis zum Jahresende aus. „Die Gleichbehandlung von Schüler und Schülerinnen unter 18 Jahren hätten wir uns schon für die letzte Verordnung gewünscht. Dann wäre eine einheitliche Regelung für den Jugendspielbetrieb leichter möglich gewesen“, sagt Rudi Rheinstädtler, Vorsitzender des Verbandsjugendausschusses des FVM. Im Fußballverband Niederrhein (FVN) ließ man die Jugendspiele angesetzt – wobei viele Vereine aufgrund der Beschränkungen und des Kontrollaufwands freiwillig auf ihre Begegnungen verzichteten.

Nun könnten diese Spiele mit weniger Auflagen wieder stattfinden. Für den 1. FC Mönchengladbach ist das aber keine Option, wie Timo Wendelen – Sportlicher Leiter der Jugend – berichtet: „Die Spiele der A- und B-Junioren werden in den Februar gelegt, und dabei bleiben wir auch. Wir haben noch einmal an alle Spieler appelliert, dass sie sich impfen lassen und wollen dann im nächsten Jahr wieder einen geregelten Spielbetrieb haben. Anders geht es nicht“. Auch beim Training hält der Verein an einer 2G-Regelung fest.

Die Änderung hat zum jetzigen Zeitpunkt ohnehin nur noch geringe Auswirkungen, vor allem auf den Jugendfußball, da dort der Großteil der Partien bis zum Jahresende bereits absolviert – oder nun in den Februar verlegt wurde: „Hätte es die neue Regelung schon vorher gegeben, dann hätten wir zuletzt noch gespielt“, sagt Georg Hennig, Jugendleiter bei Fortuna Mönchengladbach, mit Bezug auf die dortige B-Jugend. Denn die B-Jugend besteht zumeist aus 15- bis 16-jährigen Spielern, also genau die zuvor kritische Grenze. Generell findet er das Hin und Her bei den Vorgaben nicht gut.

Zunächst gilt die neue Passage in der NRW-Verordnung mit den Lockerungen für Schüler bis zum 16. Januar. Allerdings hat die gesamte Verordnung nur eine Gültigkeit bis zum 21. Dezember. Dann kann sich ohnehin wieder einiges ändern.

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