Borussia-Profi muss nicht vor Gericht Strafverfahren gegen Michael Cuisance abgeschlossen

Mönchengladbach · Der Verteidiger des Borussen-Profis hat den Einspruch gegen den Strafbefehl zurückgenommen. Cuisance muss nun eine Geldstrafe in Höhe von 30 Tagessätzen zu je 350 Euro zahlen.

 Michael Cuisance beim Training. (Symbolbild)

Michael Cuisance beim Training. (Symbolbild)

Foto: Dirk Päffgen

Michael Cuisance, Mittelfeldspieler bei Borussia Mönchengladbach, muss am morgigen Mittwoch doch nicht vor Gericht erscheinen. Der Verhandlungstermin wurde aufgehoben. Vor dem Amtsgericht Mönchengladbach sollte eigentlich ein Strafverfahren gegen den 19-jährigen Profi-Fußballer wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verhandelt werden.

Dem Angeklagten, der seit 2017 beim Fußball-Bundesligisten Borussia spielt, wurde vorgeworfen, am 1. August 2018 mit seinem Audi auf der Kaldenkirchener Straße gefahren zu sein, obwohl er zu diesem Zeitpunkt nicht über eine gültige Fahrerlaubnis verfügt habe. Gegen den vom Amtsgericht erlassenen Strafbefehl hatte der Angeklagte Einspruch eingelegt. Doch dieser Einspruch wurde jetzt von Cuisances Verteidiger zurückgezogen.

Wie ein Sprecher des Landgerichts am Dienstag mitteilte, ist das Strafverfahren mithin abgeschlossen und die im Strafbefehl festgesetzte Geldstrafe in Höhe von 30 Tagessätzen zu je 350 Euro rechtskräftig.

Bereits im Februar 2018 war Michael Cuisance in einen Unfall auf der A52 verwickelt gewesen. Der damals 18-Jährige war kurz vor dem Autobahnkreuz auf ein Stauende aufgefahren. Bei dem Unglück war ein Mensch schwer verletzt worden.

Michael Cuisance, dessen aktueller Marktwert laut Transfermarkt.de bei 6,5 Millionen liegt, ist nicht der erste Fußball-Profi, der beim Fahren ohne Führerschein erwischt wurde, obwohl er sich bei seinem Gehalt locker Taxifahrten oder sogar einen Privatfahrer leisten könnte. Nationalspieler Marco Reus fuhr jahrelang ohne Führerschein und musste 540.000 Euro Geldstrafe zahlen. Gegen den Spieler von Borussia Dortmund war im Jahr 2014 Strafbefehl wegen Fahrens ohne Führerschein erlassen worden.

(gap)
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