Die eigentliche Fahrprüfung unterteilt sich in zwei Prüfungssegmente. Die theoretische Prüfung dient dazu, alle verkehrstechnisch relevanten Informationen, Verkehrsregeln, aber auch die Technik eines Kraftfahrzeugs zu kennen. Die praktische Prüfung hinterfragt das Wissen im Fahralltag für jeden potentiellen Anwärter auf die Fahrerlaubnis. Es wird im Verkehr eine Strecke in Begleitung des Fahrlehrers und eines Prüfers abgelegt, um die Fahrtüchtigkeit zu überprüfen. Eine solche theoretische Prüfung erfolgt für jede der Klassen, in denen ein Führerschein erworben werden kann.
Historisch betrachtet wurde bereits Ende des 19. Jahrhunderts eine solche Fahrerlaubnis ausgestellt. 1888 erteilte man in Preußen erstmals den Führerschein. Als erster Führerschein weltweit soll die Pariser Fahrerlaubnis gelten, die für den Dampfmaschinenkonstrukteur Léon Serpollet ausgestellt wurde. In der ehemaligen DDR hieß der Führerschein generell nur Fahrerlaubnis. Seit 2013 gilt im Europäischen Wirtschaftsraum, EWR, ein einheitliches Format für den Führerschein in Form einer Fahrerlaubnis im praktischen Scheckkartenformat.
Das Auto fahren ohne gültigen Führerschein ist verboten und kann eine hohe Geldstrafe nach sich ziehen. Bei gröberen Verkehrsdelikten ist der Entzug des Führerscheins möglich, sodass auch trotz der positiven Absolvierung der theoretischen Prüfung sowie der praktischen Prüfung das Lenken eines Fahrzeugs nicht erlaubt ist.
Der Führerschein ist in verschiedene Klassen der Fahrerlaubnis unterteilt, die jeweils nur für einen bestimmten Fahrzeugtyp gelten wie zum Beispiel Motorrad oder das Fahren eines LKWs. Der Internationale Führerschein, auch Zwischenstaatlicher Führerschein genannt, stellt ein Zusatzdokument dar, das weltweit Gültigkeit besitzt und zeitlich befristet ist. Darin sind die Daten eines üblichen Führerscheins in verschiedenen Sprachen enthalten.
Begleitetes Fahren, Führerschein ab 17, ist eine Sonderregelung in Deutschland. Jugendliche erhalten mit 17 Jahren eine Fahrerlaubnis der Klassen B oder BE mit einer Probezeit von zwei Jahren. Obwohl theoretische Prüfung als auch praktische Prüfung die Tauglichkeit des zukünftigen Fahrers unter Beweis stellen sollen, ist die Unfallgefahr bei jüngeren Verkehrsteilnehmern oder Anfängern wesentlich höher. Teils ist das auf eine größere Risikobereitschaft zurückzuführen. Begleitetes Fahren, verbunden mit einer umfangreichen Fahrpraxis, soll diese Gefahren reduzieren.
Wer in Deutschland seinen Führerschein verloren hat und nach deutschen Maßstäben nicht mehr dazu geeignet ist, ein Kraftfahrzeug zu führen, muss nicht sein ganzes Leben lang zu Fuß zur Arbeit laufen. Im Ausland kann derzeit jeder, der seinen Führerschein verloren hat, eine neue Fahrerlaubnis erwerben - mit der Voraussetzung, dass er dort einige Zeit offiziell mit seinem Wohnsitz gemeldet war. Der Verkehrsgerichtstag will dem Führerschein-Tourismus zwischen den Ländern einen Riegel vorschieben. Es sollten neue Sperrfristen eingeführt werden, verlangte das Expertengremium bei einer Sitzung im niedersächsischen Goslar. Das Gremium schlägt neue Sperrfristen von fünf und im Wiederholungsfall zehn Jahren vor, die künftig länderübergreifend gelten sollen.