Mönchengladbach 16.500 Ausländer können an der Europawahl teilnehmen

Mönchengladbach · Unionsbürger für die Wahl am 26. Mai müssen sich im Wählerverzeichnis aufnehmen lassen.

16.500 Ausländer können in Mönchengladbach an der Europawahl teilnehmen
Foto: dpa/Silas Stein

Vom 23. bis zum 26. Mai wählen die Bürger in der EU ein neues Europa-Parlament. In Deutschland ist die Wahl am Sonntag, 26. Mai. Wie die Stadt nun mitteilte, sind in Mönchengladbach rund 206.500 Bürger wahlberechtigt. Wie bei einer Kommunalwahl dürfen auch bei der Europawahl Unionsbürger anderer Mitgliedstaaten teilnehmen. Diese müssen aber in Mönchengladbach wohnen. In Mönchengladbach sind dies etwa 16.500 Bürger, wie das Rathaus mitteilte.

Die in Mönchengladbach lebenden Unionsbürger aus anderen Mitgliedsstaaten erhalten in den nächsten Tagen ein Schreiben des Oberbürgermeisters mit allen notwendigen Informationen, um sich in das Wählerverzeichnis der Stadt Mönchengladbach aufnehmen zu lassen. Ausnahme: Nach derzeitigem Stand wird das Vereinigte Königreich nicht an der Europawahl teilnehmen. Deshalb werden die in Mönchengladbach lebenden Briten nicht mehr wahlberechtigt sein, so das städtische Wahlamt.

Mönchengladbacher aus einem anderen EU-Staat können sich entscheiden, ob sie in ihrem Herkunfts-Mitgliedstaat oder in Deutschland an der Europawahl teilnehmen. Sie dürfen aber nur einmal ihr Kreuz machen. Wenn sie in Mönchengladbach wählen möchten, müssen sie im Wählerverzeichnis der Stadt Mönchengladbach eingetragen sein. Unionsbürger, die bereits seit 1999 in ein Wählerverzeichnis zu einer Europawahl in Deutschland eingetragen waren, werden automatisch in das Wählerverzeichnis aufgenommen. Alle anderen können noch bis zum 5. Mai beim Wahlamt der Stadt Mönchengladbach einen entsprechenden Antrag stellen.

Die Formulare gibt es beim Wahlamt im Vituscenter, auf der städtischen Internetseite und auf der Homepage des Bundeswahlleiters. Nach einem Wegzug aus Deutschland und erneutem Zuzug in die Bundesrepublik Deutschland muss erneut ein Antrag auf Eintragung in ein Wählerverzeichnis gestellt werden, teilt der Bundeswahlleiter mit.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort