Energiepauschale für Studierende So kommen Studis zu ihrer Soforthilfe-Zahlung

Düsseldorf · Seit mehreren Monaten warten Studentinnen und Studenten vergeblich auf die Energiepauschale vom Bund. Jetzt ist klar: Am 15. März geht es los – allerdings erst mit den Anträgen. Wie die funktionieren und was man dafür braucht.

 Die Zahlung von 200 Euro Soforthilfe für Studentinnen und Studenten ist ab Mitte März absehbar (Symbolbild).

Die Zahlung von 200 Euro Soforthilfe für Studentinnen und Studenten ist ab Mitte März absehbar (Symbolbild).

Foto: dpa/Lino Mirgeler

Die Bundesregierung hat im vergangenen September allen Studierenden eine Soforthilfe über 200 Euro wegen gestiegener Kosten für Heizung, Strom und Lebensmittel in Aussicht gestellt. Seit Monaten warten sie nun auf die Energiepreispauschale, ohne dass es ein offizielles Startdatum gab. Doch die Zahlung wird kommen. Was man jetzt wissen muss.

Was ist die Soforthilfe und wer bekommt sie?

Studentinnen und Studenten, die Bafög erhalten und nicht erwerbstätig sind, erhielten im Sommer bereits den Heizkostenzuschuss I. Ab Herbst sollten noch 345 Euro durch den Heizkostenzuschuss II über die reguläre Bafög-Zahlung zur Verfügung gestellt werden. Letzterer ist bisher aber noch nicht angelaufen. Die Energiepreispauschale über 300 Euro bekamen Studierende, die einem Minijob nachgehen, wie alle Arbeitnehmer auch. Im September beschloss die Ampelkoalition mit dem Entlastungspaket III einen weiteren Zuschuss. 200 Euro bekommen Studenten, Fachschüler, duale Studenten und Teilzeitstudenten, die am 1. Dezember 2022 an einer deutschen Hochschule immatrikuliert oder einer Ausbildungsstätte gemeldet waren vom Bund. 3,5 Millionen Studenten und Fachschüler haben Anspruch auf die Soforthilfe. Azubis bekommen keine Soforthilfe.

Warum kam die Hilfe bisher nicht?

Lange blieben Studenten im Unklaren. Ein Startdatum für die Soforthilfe wurde schlicht nicht genannt. „Noch in diesem Winter“, war das Versprechen des Bundesbildungsministeriums. Jetzt ist klar: Dieses Ziel wird voraussichtlich nicht erreicht, denn der Beginn der Antragstellungen ist erst Mitte März, die Auszahlungen selbst könnten sich noch über einige Wochen oder sogar Monate hinziehen. Bundestag und Bundesrat hatten die Zahlung bereits im Dezember beschlossen, es haperte aber laut Vorsitzenden des Bildungsausschusses im Bundestag Kai Gehring (Grüne) an der Umsetzung. Zuletzt beklagten die Länder, der Bund habe die Auszahlung schlecht vorbereitet.

Kommt die Zahlung nicht automatisch auf das Konto?

Nein, sie muss von allen Berechtigten beantragt werden, egal ob man BAföG erhält oder nicht. Das war bei den bisherigen Zuschüssen und Pauschalen nicht so, die über die Gehaltsabrechnung oder BAföG-Zahlung kamen.

Welche Unterlagen sind nötig?

Nur digitale Dokumente sind hier erlaubt. Außerdem: Für die Beantragung der Zahlung braucht man zunächst ein BundID-Konto, für das man sich bereits jetzt registrieren kann. Ein elektronischer Personalausweis (oder ein elektronischer Aufenthaltstitel) oder alternativ ein ELSTER-Zertifikat ist bei der Erstregistrierung über BundID zwingend nötig. Die elektronische Ausweisfunktion lässt sich bequem über die AusweisApp2 auf dem Smartphone bedienen. Dafür braucht man aber einen PIN. Wer diesen verlegt hat, kann unter www.pin-ruecksetzbrief-bestellen.de einen Neuen anfordern.

Wo kann man sich für die Soforthilfe anmelden?

Ab dem 15. März lässt sich die Einmalzahlung online unter www.einmalzahlung200.de anfordern. Wer seine Identität nachgewiesen hat, bekommt eine BundID, mit der man sich zum Auszahlungsantrag anmelden kann. Für diesen wiederum braucht man unter anderem die IBAN der Kontoverbindung, auf die das Geld eingehen soll. Darüber hinaus meldet sich die Hochschule oder Ausbildungsstätte bei den Antragstellern mit individuellen Zugangsdaten, die ebenfalls für den Antrag benötigt werden. Das Ausfüllen soll nur wenige Minuten dauern. Der Antrag kann dann abgeschickt werden. Wie schnell das Geld auf den Konten der Studierenden ankommt, ist noch offen. Die Soforthilfe muss nicht versteuert werden. Bis zum 30. September 2023 bleibt Zeit, den Antrag zu stellen.

Wer hilft bei Problemen?

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat eine Hotline eingerichtet, sie ist unter 0800 2623 003 erreichbar. Auch die FAQ-Seite auf dem Antragsportal beantwortet bereits viele Fragen.

Welche Kritik gibt es an der Soforthilfe?

„Der Traum einer unbürokratischen Soforthilfe ist geplatzt, denn die aktuelle Lösung ist alles andere als datensparsam und unbürokratisch“, kritisierte Anfang Februar der “freie zusammenschluss von student:innenschaften“ (fzs). Man versuche, die Studenten mit einem „Tropfen auf den heißen Stein“ abzuspeisen, der an der Realität vorbeigehe. Das Deutsche Studentenwerk begrüßte hingegen den Vorstoß. Kritik gab es auch am Gießkannen-Prinzip der Förderung.

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