Bei einem Entlastungspaket geht es, wie der Name schon sagt, darum, die Bevölkerung zu entlasten. Die Entlastungen sind dabei in aller Regel finanzieller Natur. Das heißt – wenn die Konjunktur schwächelt, wenn eine Rezession droht und wenn die Preise für Energie, Rohstoffe, Lebensmittel oder andere Dinge so sehr steigen, dass gerade Menschen mit niedrigen Einkommen – aber auch die sogenannte „arbeitende Mitte“ sowie Unternehmen – in finanzielle Engpässe oder Schwierigkeiten geraten könnten, besitzt die Bundesregierung das Instrument eines Entlastungspakets.
Erarbeitet werden diese Pakete zunächst vom Finanzministerium, auf den Weg gebracht und in Gesetzesform gepackt, wird das Ganze dann allerdings von der gesamten Bundesregierung. In unterschiedlicher Form kommen die Entlastungspakete dann den Menschen zugute – sei es durch steuerliche Entlastungen, durch Einmalzahlungen oder auch durch Preisreduzierungen.
Welche Entlastungspakete gibt es 2022?
Das Jahr 2022 ist geprägt von zahlreichen Krisen. Neben der nach wie vor – und vermutlich auch für die weitere Zukunft – präsenten Klimakrise sind dies vor allem der russische Angriffskrieg in der Ukraine und in weiterer Hinsicht auch der Rohstoff- und Materialmangel. Vor diesem Hintergrund hat die Bundesregierung im Jahr 2022 insgesamt drei Entlastungspakete auf den Weg gebracht. Insgesamt sollen den Menschen in Deutschland auf diese Weise Hilfen und Unterstützung in Milliardenhöhe zukommen.
Das erste Entlastungspaket enthält fünf wesentliche Maßnahmen. Zum einen ist zum 1. Juli 2022 die EEG-Umlage entfallen. Damit sollen die Stromkunden insgesamt rund 6,6 Milliarden Euro weniger zahlen müssen. In diesem Zusammenhang gibt es für Menschen, die Wohngeld beziehen, einen einmaligen Zuschuss zu den Heizkosten in Höhe von 270 Euro (350 Euro bei einem Zwei-Personen-Haushalt, pro weiteres Familienmitglied gibt es 70 Euro). Wer Bafög im Rahmen einer Ausbildung oder eines Studiums bezieht, bekommt 230 Euro. Steuerliche Punkte, die rückwirkend zum 1. Januar greifen sollen, beziehen sich auf einen gestiegenen Arbeitnehmerpauschalbetrag (von 1000 Euro auf 1200 Euro), einen gestiegenen Grundfreibetrag (um 363 Euro auf 10.347 Euro) und einer gestiegenen Pendlerpauschale, für die man ab dem 21. Kilometer 38 Cent anrechnen kann.
Im zweiten Entlastungspaket greifen sechs Maßnahmen: eine Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro, die einmalig allen Menschen zukommt, die einkommenssteuerpflichtig erwerbstätig sind. 100 Euro gibt es in Form eines Kinderbonus‘ pro Kind. Sozialhilfeempfänger bekommen eine Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro, Empfänger von Arbeitslosengeld 1 bekommen einmalig 100 Euro. Zudem wurde von 1. Juni bis 31. August die Energiesteuer für Benzin um 29,55 Cent pro Liter und für Diesel um 14,04 Cent pro Liter gesenkt. Ein – im Rückblick – großer Erfolg ist das Neun-Euro-Ticket gewesen, das für den Öffentlichen Nahverkehr in den Monaten Juni, Juli und August galt.
Um weitere 65 Milliarden Euro geht es im dritten Entlastungspaket. Bundeskanzler Olaf Scholz von der SPD hat über dieses dritte Entlastungspaket gesagt: „Es ist von seinem Umfang größer als die ersten beiden zusammen.“ FDP-Finanzminister Christian Lindner, dessen Ministerium dafür verantwortlich zeichnet, betont: „Es hat etwas Zeit erfordert, aber ich denke, das Ergebnis überzeugt.“ Wirtschaftsminister Robert Habeck von den Grünen hat vor allem die Zielgruppe im Blick: „Wer weniger verdient, wird absolut mehr entlastet.“ So wird es eine Strompreisbremse geben, nach der der Preis für den Grundbedarf an Strom gedeckelt wird. Finanziert werden soll diese Deckelung durch eine Übergewinnabschöpfung von Energiekonzernen. Diese Übergewinne sollen national abgeschöpft werden können, bestenfalls auch europaweit. Im Jahr 2023 solle es nach dem dritten Entlastungspaket keine CO2-Preiserhöhung geben. Soziale Leistungen sollen erhöht werden, so etwa in Form einer Wohngeldreform, bei der künftig auch Heizkosten berücksichtigt werden. Auch die Vermeidung von Strom- und Gassperren, wenn Mieter nicht unmittelbar zahlen können, trägt zur Entlastung bei, ebenso wie eine Erhöhung des Kindergelds und eine Neuausrichtung von Hartz IV – in Form eines Bürgergeldes. Im dritten Entlastungspaket soll auch ein Nachfolgekonzept für das dreimonatige und sehr erfolgreiche Neun-Euro-Ticket enthalten sein.
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Entlastungspaket: Wer soll entlastet werden?
Das Ziel der Entlastungspakete, so betont die Bundesregierung, ist die Entlastung aller Bürgerinnen und Bürger – vor allem aber jener, die ohnehin nicht zu den Besserverdienenden gehören. Bundeskanzler Olaf Scholz sagt dazu: „Unsere Beschlüsse folgen diesem einen Ziel: Es geht darum, unser Land sicher durch diese Krise zu führen.“ Das große Ziel ist es, dass vor allem die Energieversorgung aller Menschen in Deutschland sichergestellt ist. Wichtig sei auch, dass Unternehmen unterstützt werden, die dieser Unterstützung bedürfen. Dabei gehe es sicherlich nicht um die großen Player, sondern um kleine und mittlere Unternehmen, die energieintensiv produzieren.
Profitieren Rentner von der Energiepauschale?
Grundsätzlich lässt sich hier sagen: nein. Denn nur Rentnerinnen und Rentner, die im Jahr 2022 einer aktiven Tätigkeit in einem Dienstverhältnis oder in freiberuflicher Form arbeiten und damit Einkünfte beziehen, haben auch Anspruch auf die Energiepauschale. Ist dies nicht der Fall, besteht auch kein Anspruch auf die Energiepauschale. Interessant ist hierbei, dass zu gewerblichen Einkünften unter Umständen auch bereits der Betrieb einer PV-Anlage gehört.