Korrigierte Stromabrechnung in Remscheid EWR setzen die Preis-Bremse um
Remscheid · Per Brief informiert der Energieversorger seine Kunden in den nächsten Tagen über die Umsetzung der Gaspreis-Soforthilfe der Bundesregierung. 15.600 Strom-Kunden erhalten zudem eine korrigierte Abschlags-Berechnung.
„Alles was entlastend für die Kunden wirkt, ist gut“, sagt Klaus Günther-Blombach, Geschäftsbereichsleiter Markt & Vertrieb bei der Stadtwerketochter EWR. In diese Kategorie gehört sicherlich das von der Bundesregierung beschlossene „Dezember-Entlastungspaket“ für Gaskunden. Praktisch bedeutet das, dass der Staat für einen Monat die Abschlagszahlung übernimmt.
Kunden, die der EWR eine Einzugsermächtigung (Sepa-Mandat) erteilt haben, müssen nichts tun, um diese Entlastung zu genießen. Im Dezember wird dieser Posten nicht abgebucht. Wer seine Gasrechnung per Dauerauftrag begleicht, muss jedoch aktiv werden und die Überweisung für den Dezember aussetzen. Tim Jansen, Projektmanager bei der EWR, wies am Freitag bei einem Pressegespräch zudem darauf hin, dass jene Kunden, die auch Strom und Wasser von den EWR beziehen, im Gesamtbetrag für alle drei Leistungen den Betrag für Gas aus der Überweisung herausrechnen müssen. Denn die Dezemberhilfe gilt nicht für Strom. Die Höhe des Monatsabschlags, den sie sich beim Gas sparen können, finden EWR-Kunden in ihrer Jahresrechnung.
In dem Schreiben, dass die Gas-Kunden in der kommenden Woche von der EWR erhalten, ist eine weitere wichtige Information zu finden, die dem Verbraucher einerseits aufzeigt, wie sich die deutlich gestiegenen Gaspreise auf seine künftige Rechnung auswirken werden, wenn ihr Energieverbrauch gleich bleibt. Aufgezeigt wird individuell aber auch, welche Einsparung sich bei einer Senkung der Raumtemperatur um ein Grad Celsius ergibt. Die individuelle Aufbereitung dieser Daten für jeden der 26.000 Gaskunden sei aufwendig, sagt Jansen. Doch die Bundesregierung hat die Energieversorger über die sogenannte Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen (abgekürzt EnSiKuMaV) zu dieser Informationsleistung verpflichtet. Es ist Teil der Strategie der Bundesregierung, dass die Bürger über eigene Einsparungen helfen, den Gasverbrauch zu senken und so eine Gasmangellage zu verhindern.
Auch zum Thema Stromrechnung wird 15.600 Kunden der EWR in den nächsten Tagen ein separates Schreiben erreichen. Es enthält die korrigierte Anpassung für die Strom-Abschlagszahlungen ab Januar. Sie werden nötig, weil die EWR den Strompreis zum Jahresbeginn anheben werden. Wie berichtet, war es im ersten Anlauf bei zahlreichen Kunden zu falschen Ergebnissen gekommen, allesamt zu hoch. In der von einem Rechenzentrum durchgeführten Simulation sei es offenbar zu einer Dopplung gekommen, sagt Günther-Blombach. Die Stichproben ergaben keine Fehlermeldung, also gingen die Briefe mit den neuen Abschlägen raus. Als die ersten Anrufe verwunderter Kunden kamen, habe man zunächst gedacht, das seien Sonderfälle, dann aber gemerkt, „da ist was schief gelaufen“. Die nun erfolgte Neuberechnung der Abschläge wurde sehr detailliert, zum Teil manuell, überprüft. „Wir sind ziemlich sicher, dass das was da jetzt rausgeht an den Kunden, die richtige Zahl enthalten wird“, sagt Günther-Blombach. Und fügt hinzu. Im Regelfall wird der Abschlag, der jetzt angekündigt wird, niedriger als der erste.
Was nichts daran ändert, dass das, die Bürger für ihren Stromverbrauch im kommenden Jahr tiefer in die Taschen werden greifen müssen. Wer in der Grundversorgung ist, kann sich – bei gleichem Energie-Verbrauch – auf Mehrkosten von etwa 40 Prozent einstellen. Bei den Kunden, die einen Vertrag „StromFix“ haben, der eine längere Preisgarantie enthält, kommt es zu einem „Nachholeffekt“, sagt Günther-Blombach. Hier sind Steigerungen von 65 Prozent zu erwarten.
Doch auch für die Stromkunden ist eine Entlastung in Sicht. Ab März soll die Strompreisbremse des Bundes wirksam werden.