Mieter müssen nicht alles zahlenNebenkostenabrechnung: Oft ein strittiges Thema
Nebenkosten als zweite Miete - was sich zunächst etwas übertrieben liest, ist für viele längst zur Realität geworden: Die Betriebs- und Heizungskosten machen mittlerweile in Ostdeutschland bis zu 50 Prozent der Bruttomiete aus. Im Westen ist der Anteil mit ungefähr 30 Prozent zwar schon um einiges geringer. Dennoch: Gerade zwischen Mietern und Vermietern sind die Zahlungen ein strittiges Thema. Nicht nur die monatliche Zahlungen der Nebenkosten regen zu Diskussionen an, auch die jährliche Abrechnung - fällig bei den meisten schon im Januar - führt zur Verwirrung. Unklar bleibt dabei oft, wie sich die Rechnungen zusammensetzen.Zunächst sollte jeder Mieter wissen, dass die Nebenkosten abhängig vom Verbrauch und der Größe der Wohnfläche berechnet werden. Je größer die Menge an Strom und Wasser ist, die man tatsächlich verbraucht, je mehr muss man dementsprechend aus eigener Tasche bezahlen. Allerdings ist hier auch der Vermieter gefragt, "wirtschaftlich vernünftig" zu handeln. Das heißt im Einzelfall beispielsweise, den günstigeren Stromanbieter auszuwählen.Neben diesen so genannten "warmen" Nebenkosten gibt es noch die "kalten" Kosten, die meistens in den Mittelpunkt der Vermieter-Mieter-Diskussion rücken: Die Umlegung bestimmter Rechnungen vom Vermieter auf den Mieter müssen nicht klaglos hingenommen werden. Denn dieser hat das Recht, nicht alles zahlen zu müssen, was in Rechnung gestellt wird. Verwaltungs- (also zum Beispiel Telefongebühren), Instandhaltungs- (Glühbirnen für den Flur) und Reparaturkosten (für den nicht funktionierenden Fahrstuhl), die Versicherung für Umweltschäden, Pförtner- und Überwachungskosten sowie Mietausfälle durch leerstehende Wohnungen gehören zu den Kosten, die eindeutig der Vermieter tragenn muss. Bei den monatlichen Zahlungen ist der Unterschied zwischen einer Pauschale und einer Vorauszahlung zu beachten. Denn während man mit einer Pauschale sämtliche Betriebskosten abdeckt und der Vermieter im Zweifelsfall nichts mehr nachfordern kann, liegt der Fall bei monatlichen Vorauszahlungen ganz anders: Der Vermieter ist verpflichtet, eine genaue Abrechnung zu erstellen und im Falle eines Zahlungsüberschusses das Geld an die Mieter zurückzuzahlen. Er hat jedoch auch das Recht, Nachzahlungen anzufordern, wenn die Vorauszahlungen die Kosten noch nicht vollständig abgedeckt haben.