Bund-Länder-Streit Digitalpakt Schule kommt frühestens zu Ostern

Berlin · Das Gezerre um die Ausstattung der Schulen mit Tablets und W-Lan ist ein Musterbeispiel dafür, wie Zukunftsprojekte im Dickicht der Verantwortlichkeiten zwischen Bund und Ländern stecken bleiben können.

 Schüler arbeiten in einem Klassenraum einer Grundschule an Computern.

Schüler arbeiten in einem Klassenraum einer Grundschule an Computern.

Foto: dpa/Friso Gentsch

Für die Digitalisierung der Schulen steht in Berlin ein Füllhorn mit fünf Milliarden Euro bereit. Bund und Länder sind aber nicht in der Lage, die Gelder an Kommunen, an Schulen, in den Unterricht fließen zu lassen.

Dabei gehört die Ausstattung der Schulen mit Tablets und W-Lan zu den Top-Projekten der Regierung. Nun droht das Großprojekt zwischen Bund und Ländern zerrieben zu werden. Es stand von Anfang an auf tönernen Füßen. Die frühere Bildungsministerin Johanna Wanka (CDU) versprach bereits 2016 die Digitalisierung der Schulen, hatte aber mit dem damaligen Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) nicht über die Finanzierung gesprochen. Schäuble, der in der vergangenen Wahlperiode in der zähen Auseinandersetzung um den Bund-Länder-Finanzausgleich mit dem Rücken zur Wand geraten war, zeigte keine große Lust, den Ländern erneut Milliarden zu spendieren.

Die Dringlichkeit, dass die Schülerinnen und Schüler nicht nur auf ihren privaten Smartphones daddeln, sondern in der Schule auch Anleitung erhalten sollen, wie sich Tablets fürs Lernen einsetzen lassen, ist in Berlin durchaus erkannt.  Als nach der Bundestagswahl noch Union, FDP und Grüne eine Regierung miteinander bilden wollten, trafen die Parteien unter dem Druck der kleinen Partner weitgehende Vereinbarungen für eine Kooperation von Bund und Ländern in der Bildung. Damit kamen sie einer in der Mehrheit der Bevölkerung herrschenden Wunschvorstellung nach.

Union und SPD entschieden sich für eine kleinere Lösung, die eine nur so weitgehende Grundgesetzänderung vorsah, dass der Bund die für den Digitalpakt Schule notwendigen fünf Milliarden Euro hätte herüberschieben können. FDP und Grünen aber schwebt mehr vor. Der Bund soll aus ihrer Sicht auch Verantwortung bekommen. Im August schrieben sie in der ungewöhnlichen grün-gelben Allianz der Kanzlerin einen Brief, in dem sie „dauerhaft und konstante Finanzmittel des Bundes“ für die Bildung forderten. Es sei nicht weitgehend genug, nur in Beton und Chips zu investieren.

Da die Regierung für die Grundgesetzänderung die Stimmen von FDP und Grünen benötigte, konnten sie eine sehr weitgehende Formulierung herausverhandeln. „Der Bund kann den Ländern zur Sicherstellung der Qualität und der Leistungsfähigkeit des Bildungswesens Finanzhilfen für gesamtstaatlich bedeutsame Investitionen (...) im Bereich der kommunalen Bildungsinfrastruktur gewähren.“ Dieser harmlos klingende Satz wurde am 23. November als Kompromiss öffentlich verkündet. Unter den Tisch fiel, dass auch die Haushälter ihre Finger im Spiel hatten. Johannes Kahrs (SPD) und Eckhardt Rehberg (CDU) hatten dafür gesorgt, dass die Grundgesetzänderung bei künftigen gemeinsamen Bund-Länder-Projekten den Ländern eine 50-prozentige finanzielle Beteiligung abverlangt. Berlin schwieg über diesen gravierenden Zusatz. Es vergingen einige Tage, bis die Länder, die eigentlich genug Leute in ihren repräsentativen Vertretungen in Berlin sitzen haben, den finanziellen Sprengsatz dieser Formulierung bemerkten. Es wäre auch der Job der Bundesbildungsministerin Anja Karliczek (CDU) gewesen, den Ländern den Kompromiss zu vermitteln.

Erst am 2. Dezember meldeten sich einige Ministerpräsidenten, unter ihnen Armin Laschet aus NRW und Volker Bouffier aus Hessen, zu Wort. Sie packten die große Keule aus und stellten fest, sie wollten keine „Einheitsschulpolitik“. Die sieht allerdings auch die weitgehende Grundgesetzänderung nicht vor.

 In den folgenden Tagen kündigten alle weiteren Länderchefs ihren Widerstand gegen den Berliner Kompromiss an. Damit war klar, dass die Grundgesetzänderung im Bundesrat am Freitag  durchfallen wird. Nun muss ein Vermittlungsausschuss eingesetzt werden. Einfach wird das nicht. Leiten werden ihn der frühere Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) und die Ministerpräsidentin aus Mecklenburg-Vorpommern, Manuela Schwesig (SPD). Schwesig hat den Ruf einer schwierigen Verhandlungspartnerin.

 Die Länder wittern ihrerseits die Chance, ganz ohne Grundgesetzänderung davon zu kommen. Am liebsten würden sie den Digitalpakt Schule über einen höheren Anteil an der Mehrwertsteuer finanzieren. Mit FDP und Grünen wird das kaum gehen. FDP-Chef Christian Lindner betonte, die Erwähnung von Qualität und Leistungsfähigkeit des Bildungswesens im Grundgesetz sei „ein Fortschritt, den die FDP sich von den Ländern nicht abhandeln lassen würde“.

(qua)
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