StichwortLoyalitätspflichten
Im kirchlichen Arbeitsrecht sind auch die Loyalitätspflichten für ihre Mitarbeiter geregelt. Von den Mitarbeitern wird erwartet, dass diese "die Grundsätze der katholischen Glaubens- und Sittenlehre anerkennen und beachten". Der religionspolitische Sprecher der Grünen, Volker Beck, forderte jetzt, die "doktrinären Regeln" zu ändern, wie er dem "Kölner Stadtanzeiger" sagte. Auf der jüngsten Familiensynode in Rom habe eine Mehrheit der Bischöfe für einen anderen pastoralen Umgang mit Lesben, Schwulen und wiederverheirateten Geschiedenen votiert. Außerdem sollen Mitarbeiter von kirchlichen Einrichtungen nicht mehr zwingend Christen sein, so eine weitere Forderung Becks. Für Nicht-Getaufte sei das bei der Jobsuche in kirchlichen Krankenhäusern und Kitas eine große Hürde.