Karlsruhe Für Kindesunterhalt kann Zweitjob verlangt werden
Karlsruhe · Verdient eine unterhaltspflichtige Mutter oder ein Vater zu wenig im Vollzeitjob, kann eine zusätzliche Nebentätigkeit zur Sicherstellung des Kindesunterhalts verlangt werden. Als Voraussetzung hierfür muss die Nebentätigkeit zumutbar sein, entschied gestern der Bundesgerichtshof in Karlsruhe (AZ.: XII ZB 111/13).
04.11.2014
, 08:31 Uhr