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Agentur für Arbeit 5000 Anträge auf Kurzarbeitergeld

Rhein-Berg/Wermelskirchen · Wenn Betriebe Kurzarbeit planen, müssen sie das bei der Agentur für Arbeit zunächst anzeigen. Ohne Anzeige ist später keine Zahlung möglich.

 Nicole Jordy ist Vorsitzende der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Bergisch Gladbach

Nicole Jordy ist Vorsitzende der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Bergisch Gladbach

Foto: Catja Vedder

Bis Freitag hat sich die Zahl der „Anzeigen zum Arbeitsausfall“ – die Grundlage für die Abrechnung von Kurzarbeitergeld – für die Agentur für Arbeit Bergisch Gladbach auf etwas mehr als 5000 erhöht. Im März 2009 – dem Höhepunkt der damaligen Wirtschaftskrise – waren es 241 – im ganzen Jahr 1181. „Diese Zahl ist eine grobe Schätzung für den gesamten Bereich der Agentur. Detailzahlen zum Beispiel für den Geschäftsstellenbezirk Wermelskirchen können wir gar nicht erheben. Denn wir werden momentan erschlagen mit Anträgen“, sagt Sprecherin Regina Wallau. Das Arbeitsamt ziehe viele Sachbearbeiter aus anderen Bereich heran und schulen sie im Schnellverfahren, damit die Anträge bearbeitet werden.

„Wenn Betriebe Kurzarbeit planen, müssen sie das bei der Agentur für Arbeit zunächst anzeigen. Ohne Anzeige ist später keine Zahlung möglich“. erklärt Wallau. Wenn tatsächlich kurz gearbeitet werde, könne der Betrieb innerhalb von drei Monaten die erforderliche Abrechnungsliste einreichen. „Erst danach hat die Arbeitsagentur endgültige Daten dazu, wie viele Personen tatsächlich kurz gearbeitet haben, in welcher Branche und wie groß der Arbeitsausfall war.“ Der einzige erste Anhaltspunkt seien die Anzeigen, die in den Agenturen eingehen. Aber auch hier gibt es Unwägbarkeiten: „Aktuell greifen sehr viele, auch kleinere Betriebe, auf Kurzarbeit zurück. Die Arbeitsbelastung in den Agenturen für Arbeit ist daher momentan extrem hoch. Dadurch sind – trotzdem wir hier alle möglichen Kräfte bündeln - ein Teil der Anzeigen noch nicht im System erfasst“, berichtet Wallau. 

Auf der anderen Seite können auch Dopplungen vorliegen, da Arbeitgeber im Moment alle Kanäle nutzen, um Kurzarbeit anzuzeigen: Sie melden sich per Mail, online über die Website oder telefonisch. „Wir arbeiten mit Hochdruck daran, die Unterlagen in unser System einzupflegen und über die Anzeigen zu entscheiden. Damit ist die Grundlage für die nachfolgende Abrechnung des Kurzarbeitergeldes gelegt“, sagt Nicole Jordy, Vorsitzende der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit. Man setze ebenso alles daran, die Anträge auf Auszahlung des Kurzarbeitergeldes so schnell wie möglich umzusetzen, um den Unternehmen die vorgestreckten Leistungen zeitnah zu erstatten. Ihr Appell: „Bitte sehen Sie aktuell von Nachfragen zum Bearbeitungsstand ab – dies bindet Ressourcen, die uns dann für die Bearbeitung fehlen. Die Abarbeitung der Anzeigen und Anträge erfolgt nach dem Eingangsdatum der Unterlagen.“

Sollten Unternehmen Bedarf an zusätzlichem Personal haben, sollten sie unbedingt den Arbeitgeber-Service kontaktieren – für Oberberg unter Tel. 02261 304104, für Rhein-Berg unter Tel. 02202 9333600.

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