Gute Nachricht aus dem Nordkreis Kein neuer Corona-Fall in Wermelskirchen

Wermelskirchen/Rhein-Berg · In Wermelskirchen befinden sich 62 Personen in häuslicher Quarantäne. 17 Personen gelten inzwischen als genesen.

Kein neuer Corona-Fall in Wermelskirchen
Foto: Rheinisch-Bergischer Kreis

Sieben weitere bestätigte Corona-Fälle im Rheinisch-Bergischen Kreis sind am Mittwoch bekannt geworden. Die neuen Zahlen verteilen sich wie folgt auf die Kommunen: Bergisch Gladbach (5), Burscheid (1) und Leichlingen (1). Die Kontaktpersonen wurden laut Kreisgesundheitsamt ermittelt, bzw. sind in der Ermittlung. Kreissprecherin Birgit Bär: „Alle bekannten Kontaktpersonen werden kontaktiert und entsprechend unter häusliche Quarantäne gesetzt. Insgesamt gibt es nun 226 bestätigte Corona-Fälle im Kreisgebiet.“

Die 226 bestätigten Corona-Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen: Bergisch Gladbach (97), Burscheid (10), Kürten (8), Leichlingen (19), Odenthal (10), Overath (24), Rösrath (32) und Wermelskirchen (26). 96 Personen gelten inzwischen als genesen. Sie kommen aus Bergisch Gladbach (34), Kürten (5), Leichlingen (6), Odenthal (4), Overath (14), Rösrath (16) und Wermelskirchen (17).

Insgesamt befinden sich 575 Personen in Quarantäne, und zwar in folgenden Städten des Kreises: Bergisch Gladbach (250), Burscheid (34), Kürten (45), Leichlingen (45), Odenthal (29), Overath (50), Rösrath (60) und Wermelskirchen (62).

Das Bürgertelefon des Rheinisch-Bergischen Kreises ist für medizinisch-gesundheitliche Fragen rund um das Coronavirus unter der Woche von 8 bis 18 Uhr und am Wochenende von 10 bis 16 Uhr unter der Telefonnummer 02202 131313 erreichbar.

Bei Kontaktpersonen wird zwischen drei verschiedenen Graden unterschieden. Eine Kontaktperson ersten Grades stand in direktem physischen Kontakt mit einer möglicherweise infizierten Person. Da der Übertragungsweg des Coronavirus über Tröpfcheninfektion erfolgt, ist der unmittelbare Kontakt entscheidend. Dazu gehört zum Beispiel ein mindestens 15-minütiger Gesichts-Kontakt, beispielsweise im Rahmen eines Gesprächs. Ein Infektionsrisiko ist hier gegeben. Quarantäne wird angeordnet.
Die Kontaktperson zweiten Grades stand hingegen in weniger engem Kontakt mit der infizierten Person. Beispielsweise hat sie sich mit der infizierten Person zwar in einem räumlichen Umfeld aufgehalten jedoch hat der Kontakt nicht direkt und über einen Zeitraum hinweg bestanden. Das Infektionsrisiko ist in diesem Fall gering. Quarantäne wird nicht angeordnet.
Als Kontaktperson dritten Grades wird vom Robert-Koch-Institut medizinisches Personal angesehen, welches adäquate Schutzkleidung getragen hat und einen Kontakt von weniger als zwei Metern geführt hat. Hier geht das Infektionsrisiko gegen Null.
Kreissprecherin Birgit Bär: „Das Gesundheitsamt des Rheinisch-Bergichen Kreises betrachtet immer den Einzelfall. Dann wird über weitere konkrete Maßnahmen entschieden.“

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