Kurzarbeit
Kurzarbeit im Arbeitsverhältnis bedeutet, dass die regelmäßige Arbeitszeit vorübergehend verringert wird. Das kann aufgrund eines erheblichen Arbeitsausfalls passieren. In einem Unternehmen können alle aber auch nur einzelne Abteilungen von der Kurzarbeit betroffen sein. Arbeitnehmer erhalten 60 Prozent ihres Nettolohns für die ausfallende Arbeitszeit, wenn sie Kurzarbeit machen müssen. Bei Arbeitnehmern mit mindestens einem Kind sind es 67 Prozent.
Hier finden Sie alle News und Infos zum Thema Kurzarbeit.