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Jüchen Margret Granderath kämpft gegen RWE

Jüchen · Nur 800 Meter vom Tagebaurand in Hochneukirch steht das Haus der 82-jährigen Margret Granderath. Seit 22 Jahren versucht sie, Risse als Bergschäden anerkennen zu lassen. RWE beruft sich auf Gutachter, schätzt den Fall anders ein.

Jüchen: Margret Granderath kämpft gegen RWE
Foto: A. Baum

Seit 22 Jahren kämpft Margret Granderath (82) gegen RWE. Was die Hochneukircherin, die 800 Meter vom Tagebaurand entfernt lebt, erreichen will: Dass die Schäden an ihrem 1959 erbauten Haus endlich als Bergschäden anerkannt werden. Erfolg hat sie bisher nicht: "Es ist deprimierend."

Jüchen: Margret Granderath kämpft gegen RWE
Foto: A. Baum

Ohne Gerolf Hommel, der sich mit der Freien Wählergemeinschaft (FWG) für sie einsetzt, hätte sie schon aufgegeben. Nicht nur, dass sich Margret Granderath über Risse an Kellerwand und -decke oder am Sockel ihres Zuhauses ärgert – sie fürchtet auch einen Wertverlust: "Wenn meine Söhne das Haus verkaufen, dann werden sie kaum mehr etwas dafür bekommen." Als Anwalt berät Heinz Spelthahn die Hochneukircherin. Er sagt: Im Interesse der Geschädigten muss endlich etwas geschehen." Seit 18 Monaten fordert er ein Treffen mit allen Gutachtern, die Margret Granderaths Heim untersucht haben, zuletzt in einen Brief an RWE-Chef Lambertz. Eine Antwort hat der Anwalt bisher nicht.

1990 trat Margret Granderath erstmals in Kontakt mit dem Bergbautreibenden. Ein erster Gutachter attestierte keine Bergschäden: "Das zweite Gutachten von Jörg Kramer war dagegen zu dem Ergebnis gekommen, dass Bergschäden überwiegend wahrscheinlich seien", sagt Heinz Spelthahn gestern bei einer Pressekonferenz. In einem dritten Gutachten hätten die Professoren Axel Preuße (RWTH) und Heiner Kuhlmann (Uni Bonn) formuliert, dass die vorhandenen Messdaten für eine Bewertung unzureichend seien. Ein letztes Gutachten im Auftrag von RWE habe die Ursache der Hausschäden in Erdbeben von 1992 und 2002 gesehen.

Für FWG-Chef Gerolf Hommel ist die Situation klar: "Die Geschädigten sind die Dummen." Seit 2004 würde er sich intensiv mit dem Thema Bergbauschäden auseinandersetzen: "Ich kenne allein in Hochneukirch 90 Leute, deren Häuser beschädigt sind. Doch nur ein Fünftel davon hat sich bei RWE gemeldet. Die meisten meinen, dass sie ohnehin gegen RWE nicht gewinnen können und dass sie keine Chance auf Entschädigung haben." Heinz Spelthahn, der bereits einige Geschädigte bei Schlichtungsverfahren beraten hat, sieht sehr wohl eine Chance: "Man muss aber auch bereit sein, ein Risiko einzugehen."

RWE bewertet den Fall Granderath anders. Zwar sagt Unternehmenssprecher Lothar Lambertz auch, dass die Hochneukircherin Anfang der 90er Jahre und 2006 einen Verdacht auf Bergschäden an ihrem Haus gemeldet hat. "Nach der ersten Meldung kamen die Gutachter zu dem Ergebnis, dass Bergbau nicht Schadensverursacher ist. Da das zweite Gutachten nicht zu Ende geführt werden konnte", so Lambertz, "ist einvernehmlich entschieden worden, zwei Experten der RWTH Aachen und der Universität Bonn zu beauftragen." Das von ihnen erstellte Gutachten sei zu dem Ergebnis gekommen, dass nicht der Braunkohleabbau, sondern zwei Erdbeben 1992 und 2002 mit ihren hohen Schwingungen zu den Schäden geführt hätten. Einwohner der Gemeinde Jüchen-Hochneukirch würden laut Lothar Lambertz nur selten wegen Bergschäden die Schlichtungsstelle anrufen: "Zurzeit liegt dort ein Fall aus Jüchen vor."

Margret Granderath wartet weiter. "Ich hoffe, dass ich die Entscheidung noch erleben werde."

(NGZ)
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