Gewerkschaft im Rhein-Kreis Neuss NGG-Rechtsberater waren 2021 in 189 Fällen gefragt

Rhein-Kreis · Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) legt ihre Bilanz zur Rechtsberatung im vergangenen Jahr vor. Was dabei besonders häufig gefragt war und worauf die NGG hinweist.

 Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) ruft ihre Fachleute auf den Plan, wenn Beschäftigte aus den Branchen, die die Gewerkschaft vertritt, Ärger mit dem Chef haben. (Symbolbild)

Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) ruft ihre Fachleute auf den Plan, wenn Beschäftigte aus den Branchen, die die Gewerkschaft vertritt, Ärger mit dem Chef haben. (Symbolbild)

Foto: NGG/Alireza Khalili

Hilfe bei Zoff im Job: Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) ruft ihre Fachleute auf den Plan, wenn Beschäftigte aus den Branchen, die die Gewerkschaft vertritt, Ärger mit dem Chef haben. Im vergangenen Jahr waren die Rechtsexperten der NGG Krefeld-Neuss insgesamt 189 Mal in der Region im Einsatz. Das teilt die Gewerkschaft mit.

Besonders häufig ging es demnach um unterschrittene, zu spät oder gar nicht gezahlte Löhne. Allein dabei gab es 127 Streitfälle, wie aus der Rechtsschutz-Bilanz der Gewerkschaft hervorgeht. „Auch Corona hat für etliche Nachfragen gesorgt. Je nach Branche waren die Probleme unterschiedlich: Gastro- und Hotel-Beschäftigte suchten vor allem Rat beim Thema Kurzarbeit. In der Ernährungsindustrie, die in der Pandemie teils am Limit produziert, ging es hingegen häufiger um nicht gezahlte Zuschläge für Nachtarbeit und Überstunden“, berichtet NGG-Gewerkschaftssekretärin Claudia Hempel.

Die Gewerkschafterin appelliert an die Beschäftigten aus dem Lebensmittel- und Gastgewerbe, Missstände nicht hinzunehmen. „Der Rechtsschutz sorgt dafür, dass die Betroffenen zu ihrem guten Recht kommen“, erklärt Hempel. Die Berater kümmerten sich dabei auch ums Sozialrecht: Die Palette reiche hier vom Widerspruch gegen den fehlerhaften ALG-II-Bescheid bis hin zum ausbleibenden Krankengeld. Bei einer Insolvenz können Beschäftigte ebenfalls Hilfe bekommen, so die NGG. Anspruch auf kostenfreie Rechtsberatung und Rechtsschutz habe, wer Mitglied einer DGB-Gewerkschaft ist.

 Die NGG vertritt Mitarbeiter aus den zugehörigen Branchen. Sie hat nach eigenen Angaben 200.000 Mitglieder in ganz Deutschland und unterhält 50 Büros in der Bundesrepublik, darunter eins für den NGG-Bezirk Krefeld-Neuss.

(NGZ)
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