Corona im Rhein-Kreis Neuss Bescheide für Genesene versandt

Rhein-Kreis · Von einer Corona-Erkrankung Genesene sowie Geimpfte profitieren von Ausnahmen in den Corona-Schutzregeln des Bundes und des Landes. Als Nachweis für eine überstandene Erkrankung gilt neben einem positiven PCR-Testergebnis auch ein Genesenen-Nachweis des Gesundheitsamtes.

 (Symbolbild)

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Foto: dpa/Oliver Berg

Eine solche Bescheinigung hat das Kreisgesundheitsamt in der vergangenen Woche allen mehr als 15. 000 Genesenen zugeschickt. Von den Ausnahmen profitieren Genesene dabei nicht nur in den ersten sechs Monaten nach dem positiven Testergebnis. In Verbindung mit einer verabreichten Dosis einer Corona-Schutzimpfung gelten sie auch bei einer länger zurückliegenden Erkrankung bereits als geimpft. Bei vorher nicht Erkrankten gilt das erst 14 Tage nach der zweiten Impfdosis. Die Kreisverwaltung hat daher alle Empfänger gebeten, die ihnen zugeschickte Bescheinigung aufzubewahren.

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