Landgericht Köln Betrugsprozess: Als Harz-IV-Empfänger im Luxus gelebt

Leverkusen · Der 17. Verhandlungstag im „Don-Mikel-Prozess“ war für die ausführlichen Schilderungen des 55-jährigen (Mit-)Angeklagten aus Bergisch Gladbach reserviert, der als Immobilienunternehmer die von Michael G. initiierten Geschäfte mit Häusern und Grundstücken abwickelte.

Leverkusener Betrugsprozess: Als Harz-IV-Empfänger im Luxus gelebt
Foto: dpa/David-Wolfgang Ebener

Die Zeit reichte zur umfangreichen Schilderung, am nächsten Verhandlungstag am Dienstag folgen die Fragen der 17. Großen Strafkammer, den Staatsanwälten und womöglich den Verteidigern.

So ergab sich vorab ein genauerer Eindruck von den fünf Immobilien, die – so heißt es in der Anklageschrift – für Geldwäschegeschäfte herhalten mussten. Das Gericht will damit auf die Spur von Geldern kommen, die aus Straftaten von Michael G., genannt „Don Mikel“, und Familienangehörigen stammen.

Dass „Don Mikel“ davon genug gehabt haben musste, war durch seinen Fuhrpark luxuriöser Autos, teuren Uhren und Kleidung sowie eines mit 150.000 Euro aufwendig umgebauten ehemaligen Ladenlokals zu einer 220 Quadratmeter großen Wohnung in Bürrig offensichtlich. Der Immobilienunternehmer erzählte von der bereits in der Generation der Väter begonnenen Beziehung zur Leverkusener Großfamilie; sie begann mit dem Handel von Teppichen. Der 55-Jährige hatte dann bei einer Immobilienfirma als Prokurist gearbeitet, bis er sich 2014 selbstständig machte. Inzwischen, so seine Angaben, verfügt er über Immobilien im Verkehrswert von 17 bis 18 Millionen Euro.
 Seit Don Mikel ihn auf das Haus in Bürrig hinwies, habe er nicht nur die fünf Objekte auf Vermittlung und Beteiligung des Hauptangeklagten erworben, sondern auch vier andere. Er wies zusätzlich auf einen Deal in Haan hin, der seiner Meinung nach sogar in der Anklageschrift hätte genannt werden müssen. Da ging es um eine Villa in Haan, in der das damalige Oberhaupt des Clans gewohnt hat.
An dem Haus in Bürrig war der Angeklagte zunächst nicht interessiert: Die schlechte Lage war sein Hauptargument. Aber Michael G. wollte einziehen, ließ aufwendig renovieren. Für diese Aufwertung sollte er mindestens zehn Jahre mietfrei wohnen. Dafür aber die 150.000 Euro, die ihm für die Renovierung geliehen wurden, sukzessive zurückzahlen.

Was der Immobilien-Experte bei allen persönlichen Eindrücken von Don Mikel (gute Menschenkenntnis, gekleidet als Geschäftsmann, teure Autos und Uhren) vor dem Gericht anmerkte, war die Tatsache, dass er sich beim besten Willen nicht vorstellen konnte, dass dieser zugleich Harz-IV-Empfänger gewesen sei.

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