Betroffene aus dem Erkelenzer Land Oellers will Unternehmen vor Abmahnmissbrauch schützen

Erkelenzer Land · Dem CDU-Bundestagsabgeordneten Wilfried Oellers wurden von Unternehmen Furcht vor Missbrauch, aber auch konkret vorgefallene Sachverhalte im Zusammenhang mit Abmahnvereinen geschildert. Er begrüßt daher einen neuen Gesetzentwurf.

CDU-Bundestagsabgeordneter Wilfried Oellers

CDU-Bundestagsabgeordneter Wilfried Oellers

Foto: Frank Thelen

Es gibt auf Abmahnungen von Unternehmen spezialisierte Kanzleien und mittlerweile Anwälte, die Betroffenen bei der Abmahnung-Abwehr helfen wollen. Es geht um Urheber-, Design- oder Wettbewerbsrecht, wenn Firmen kostenpflichtige Abmahnungen ins Haus flattern. Einem Missbrauch will die Bundesregierung jetzt einen Riegel vorschieben.

Die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD haben sich auf den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des fairen Wettbewerbs geeinigt. Durch das Gesetz sollen vor allem kleine Unternehmen und Online-Shops, aber auch Vereine vor existenzgefährdenden Abmahngebühren geschützt werden. Nach der parlamentarischen Sommerpause wird der Deutsche Bundestag über dieses Vorhaben debattieren und beschließen. Das begrüßt Bundestagsabgeordneter Wilfried Oellers (CDU): „Diese Einigung ist ein gutes Signal für unsere Wirtschaft und den Handel. Durch dieses Gesetz werden wir den Schutz kleiner und mittlerer Unternehmen vor den Auswüchsen des Abmahnmissbrauchs stärken.“

„In einer Vielzahl von Gesprächen mit Unternehmern im Wahlkreis wurden mir diese Furcht vor Missbrauch, aber auch konkret vorgefallene Sachverhalte geschildert, so dass Handlungsbedarf besteht. Mit dem Gesetz sorgen wir dafür, dass Abmahnvereinen ein Riegel vorgeschoben wird“, so MdB Wilfried Oellers. Dazu werden die Voraussetzungen, unter denen Mitbewerber, Verbände oder Einrichtungen berechtigt sind, Abmahnungen auszusprechen, verschärft.

„Es gibt leider Gottes einige sehr findige Anwälte oder Verbände, die sich auf Abmahnungen spezialisiert haben und über Suchmaschinen Kleinunternehmer suchen, die durch Unwissenheit Fehler auf ihren Websites machen“, erklärt ein Unternehmen, das in der Zeitung nicht genannt werden will, um dann „nicht besonders aufs Korn genommen zu werden“. Hier drohen Unterlassungserklärungen, die mit ganz geringer Fristsetzung unterschrieben werden müssen, erklärt die Firma, und bei erneuter Zuwiderhandlung Geldstrafen von 5000 bis 10.000 Euro pro Verstoß. „Schon der erste Verstoß wird mit 1500 bis 2000 Euro plus Anwaltskosten sehr teuer.“ Abgemahnt wurde hier schon mehrfach „wegen Begriffen wie INBUS, Spinning, Sonderpreis, wegen TÜV, CE, Geprüft und Garantie. Alles sehr leidig, da man teilweise, wenn man bei Amazon listet, gar keinen Einfluss auf die Texte hat“.

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