Bund der Steuerzahler „Wasserpreis könnte 37 Cent niedriger sein“

Krefeld · Der Bund der Steuerzahler bricht einmal mehr eine Lanze für Gebührenzahler und Stadtwerke-Kunden. Diesmal richten sich Kritik und Appell in Sachen Wasserpreis ans Land, an die Stadt und an die Rechtsprechung. Der Wasserpreis in Krefeld könnte um 27,6 Prozent sinken.

 Der Wasserpreis könnte sinken, sagt der Steuerzahlerbund.

Der Wasserpreis könnte sinken, sagt der Steuerzahlerbund.

Foto: Norbert Stirken

Ein Vier-Personen-Haushalt, der in einem Einfamilienhaus lebt und 150 Kubikmeter Trinkwasser im Jahr verbraucht, muss dafür in Krefeld 402,04 Euro bezahlen. In Kevelaer fallen für beschriebenen Musterhaushalt Ausgaben von 277,50 Euro an. Die Höhe der Frischwasserkosten in der Wallfahrtsstadt nennt der Bund der Steuerzahler moderat. Krefeld liegt deutlich höher.

In den Frischwasserpreis von 1,34 Euro pro Kubikmeter in Krefeld sind unter anderem Kosten für den vom Land Nordrhein-Westfalen erhobenen so genannten Wasserpfennig und der von den Stadtwerken Krefeld (SWK) an die Stadt Krefeld zu zahlende Konzessionsabgabe enthalten. „Diese beiden Positionen treiben den Wasserpreis unnötig in die Höhe“, erklärt der Bund der Steuerzahler in seinem aktuellen Monats-Magazin.

In Krefeld könnten die kalkulierten Kosten für den Frischwasserbezug nach dem Vorschlag des Steuerzahlerbundes um insgesamt 4,55 Millionen Euro sinken. Bei 12,3 Millionen verkauften Kubikmetern des kostbaren Nasses wäre das eine Reduzierung von 37 Cent pro Kubikmeter. Demnach würde der Waserpreis von 1,34 Euro auf 97 Cent pro Kubikmeter gesenkt werden können. Der erwähnte Vier-Personen-Haushalt in Krefeld würde im Jahr 55,50 Euro sparen.

Zu den Details erklärte SWK-Sprecherin Dorothee Winkmann auf Anfrage unserer Redaktion, dass das „vom Wasserversorger in Nordrhein-Westfalen an die Umweltbehörde zu zahlende Wasserentnahmeentgelt fünf Cent je gefördertem Kubikmeter Wasser beträgt“. Davon könnten die Aufwendungen für Kooperationen der SWK mit Landwirten für den Grundwasserschutz kostenmindernd abgesetzt werden. „Die Höhe des von den SWK zu zahlenden Wasserentnahmeentgelts liegt daher knapp unter 300.000 Euro per anno“, erklärte Dorothee Winkmann.

Hinzu komme die Konzessionsabgabe. Die Höhe richte sich nach der weiterhin bundesweit geltenden Anordnung über die Zulässigkeit von Konzessionsabgaben der Unternehmen und Betriebe zur Versorgung mit Elektrizität, Gas und Wasser an Gemeinden und Gemeindeverbände aus dem Jahr 1941 (KAEAnO). „2017 betrug die an die Stadt gezahlte Konzessionsabgabe für Wasser 4,25 Millionen Euro“, informierte die SWK-Sprecherin.

Zum Vorschlag des Bundes der Steuerzahler, beide Ausgabepositionen abzuschaffen beziehungsweise nicht mehr zu erlauben, sie in den Wasserpreis einzurechnen, machen die Krefelder keine Angaben. „Sie beziehen sich nicht auf den Stand der Gesetzeslage und sind darum rein hypothetisch. Entscheidungen diesbezüglich liegen nicht in unserem Zuständigkeitsbereich“, betonte Dorothee Winkmann.

Der Bund der Steuerzahler startet seinen Vorstoß nicht grundlos. Die „unnötig hohen Wasserpreise“ machen das Wohnen in Nordrhein-Westfalen teurer, weil sie als Teil der Nebenkosten sich auf die Warmmiete auswirkten. Bundesländer wie Bayern, Hessen und Thüringen bewiesen, dass es auch ohne Wasserpfennig gehe. Der stelle für Nordrhein-Westfalen einen „klaren Standortnachteil sowie ein Investitionshindernis“ dar.

Deutlich mehr ins Gewicht fällt die Konzessionsabgabe. Das Verwaltungsgericht Kassel habe entschieden, dass Bescheide eines kommunalen Eigenbetriebs rechtswidrig seien, wenn Konzessionsabgaben einflössen. Der hessische Verwaltungsgerichtshof habe die Urteile bestätigt. Die SWK sind kein kommunaler Eigenbetrieb, gehören aber zu 100 Prozent der Stadt Krefeld.

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