Bürgerprotest in Krefeld Gebühr bei Widerspruch: Stadt warnt Bürger aus „Fürsorge“

Krefeld · Das Kostenrisiko eines Widerspruchs sei vielen Bürgern nicht bekannt. Daher habe die Verwaltung sich unter „Fürsorgegesichtspunkten“ entschieden, schriftliche Informationen dazu zu verschicken. Bürger nahmen den Brief als Drohung wahr.

 Der Widerstand gegen die Abfall-Behandlungsanlage im Gewerbegebiet Breuershofstraße ist groß.

Der Widerstand gegen die Abfall-Behandlungsanlage im Gewerbegebiet Breuershofstraße ist groß.

Foto: Lammertz, Thomas (lamm)

Die Stadt hat sich jetzt zu einem von Bürgern als Drohung wahrgenommenen Schreiben geäußert, das, wie am Mittwoch ausführlich berichtet, vom Umweltamt an mehr als hundert Bürger versendet worden war, die gegen die Genehmigung des Baus einer Abfall-Anlage an der Breuershofstraße Widerpruch eingelegt hatten. Darin hatte eine Mitarbeiterin des Amtes den Adressaten nahegelegt, ihren Widerspruch zurückzuziehen. Andernfalls müssten sie mit einer Gebühr von 10 bis 500 Euro rechnen. Diese Information sei den Bürgern unter „Fürsorgegesichtspunkten“ zugesandt worden, teilte ein Stadtsprecher nun mit.

Denn die Verwaltung bleibt dabei: Wird der Widerspruch nicht zurückgezogen und dann abgelehnt, muss gezahlt werden. Das betrifft nach derzeitiger Aktenlage 128 von den insgesamt 132 Bürgern, die gegen die Abfall-Anlage Einspruch erhoben hatten. Ein Ermessensspielraum sei, heißt es auf eine entsprechende Anfrage unserer Redaktion, im Gesetz nicht vorgesehen: Denn, schreibt die Stadt: „Gem. § 80 Abs. 1 Satz 2 VwVfG NRW hat derjenige, der den Widerspruch erfolglos eingelegt hat, die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendigen Aufwendungen der Behörde, die den angefochtenen Verwaltungsakt erlassen hat, zu erstatten.“ Dieses Kostenrisiko sei vielen Bürgern nicht bekannt, schreibt ein Stadtsprecher. Daher habe die Stadt aus „Fürsorge“ beschlossen, „die Widerspruchsführer auf das bestehende Kostenrisiko und dessen Verhinderungsmöglichkeit hinzuweisen“.

Die tatsächlich anfallende Verwaltungsgebühr werde in den Fällen, wo der Widerspruch nicht zurückgezogen wird, individuell festgesetzt. Dazu müssten die im Widerspruchsschreiben vorgetragenen Tatsachen zunächst geprüft werden. „Dieser Prüfaufwand bestimmt maßgeblich den Verwaltungsaufwand“ – und folglich auch die verhängte Gebühr. Die Frage, ob die Stadt Beispiele nennen könne, wo in der Vergangenheit solche Gebühren erhoben worden sind, blieb unbeantwortet.

Einige direkte Anlieger an der Breuershofstraße, das sind Gewerbetreibende, die zum Teil auch dort wohnen, haben bereits angekündigt, ihre Widersprüche nicht zurückzuziehen und gegebenenfalls klagen zu wollen. Auch Anwälte wurden in der Sache bereits eingeschaltet.

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