Leiharbeiter Kreis Kleve Leiharbeiterquartier in Wissel geschlossen
Eine Unterkunft für Leiharbeiter in Wissel wurde wegen schlechter Wohnzustände gesperrt, in einer anderen in Kalkar gilt eine 14-tägige Quarantäneregelung. Außer in Wissel keine baurechtswidrigen Zustände festgestellt.
(nik) In vier Kalkarer Unterkünften für Leiharbeiter sind Mitarbeiter niederländischer Schlachthöfe untergebracht. Sie und weitere Quartiere wurden jetzt umfassend überprüft. Weil ein Corona-Fall festgestellt wurde, stehen die Bewohner eines Hauses bis zum 19. Juni unter Quarantäne. Der Großteil der Unterkünfte sei nicht beanstandet worden, so die Stadt Kalkar. Fachbereichsleiter Andreas Stechling teilt mit, dass sich die Stadt bereits Anfang 2019 an den Kreis Kleve gewandt hatte, um eine bauaufsichtliche Prüfung zu veranlassen. Es seien keine baurechtswidrigen Zustände festgestellt worden, auch gab es keine Überbelegungen. Auch in anderen Kommunen, etwa Emmerich, Goch und Kranenburg, wurden Quartiere und ihre Bewohner inspiziert.
„Das Einwohnermeldeamt der Stadt Kalkar steht in regelmäßigem Kontakt zu allen Eigentümern oder Hausverwaltern und wirkt darauf hin, dass die Bewohner zeitnah an- und abgemeldet werden. Weiterhin werden die aktuellen Belegungszahlen aller Unterkünfte tagesgenau dokumentiert und die Örtlichkeiten regelmäßig durch Mitarbeiter des
Ordnungsamtes angefahren und überprüft. Im Gespräch könne man Probleme etwa wegen Lärm, Verschmutzung oder Parkens angehen und Lösungswege aufzeigen, so Stechling. Vor gut einer Woche habe ein gemeinsamer Begehungstermin des Ordnungsamtes mit dem Gesundheitsamt des Kreises, dem Arbeitsschutz der Bezirksregierung,
der Bauordnung des Kreises sowie dem Malteser Hilfsdienst in den vier Unterkünften stattgefunden, die Mitarbeiter der Fleischindustrie beherbergen. Bei allen anwesenden Bewohnern seien Corona-Tests durchgeführt. Da ein Arbeiter positiv getestet wurde, musste die Unterkunft komplett unter Quarantäne gestellt werden. Darüber hinaus wurde seitens des Kreises eine Nutzungsuntersagung für ein bekanntes Leiharbeiterquartier in Wissel, dem Vernehmen nach das frühere „Kulturhaus Wissel“, ausgesprochen; eine Beherbergung ist dort ab sofort nicht mehr gestattet. Die niederländische Leiharbeitsfirma muss unverzüglich andere Unterkunftsmöglichkeiten für ihre Mitarbeiter zur Verfügung stellen.