Urteil am Landgericht Kleve Vergewaltiger muss in Psychiatrie

KLEVE/REES · In einem Wohnheim für Menschen mit geistiger Behinderung in Kellen hat ein Reeser eine Mitbewohnerin mehrfach vergewaltigt. Das Gericht ordnete die Unterbringung des 42-Jährigen in einer geschlossenen Psychiatrie an.

 Der Angeklagte wird von einem Justizvollzugsbeamten in den Gerichtssaal geführt.

Der Angeklagte wird von einem Justizvollzugsbeamten in den Gerichtssaal geführt.

Foto: Klaus-Dieter Stade (kds)

Zu mindestens drei Vergewaltigungen ist es im Oktober 2018 in einem Wohnheim für geistig behinderte Menschen im Klever Stadtteil Kellen gekommen. Täter ist ein 42-jähriger Mann aus Rees, der im Tatzeitraum ebenso wie das Opfer in dem Wohnheim gelebt hat. Am Montag stand der 42-Jährige in Kleve vor Gericht.

Die Übergriffe zulasten seiner früheren Mitbewohnerin räumte der Mann am Montag ein. Schuldig wurde er dennoch nicht gesprochen, denn die Umstände sind besonderer Art. Normalerweise geht es der Staatsanwaltschaft vor Gericht darum, angemessene (Freiheits-)Strafen für Schuldige zu erreichen. Nicht jedoch am Montag: Der 42-jährige Reeser – davon ging die Staatsanwaltschaft schon vor der Gerichtsverhandlung aus – ist aufgrund einer geistigen Behinderung nicht schuldfähig.

Und ohne Schuld kein Schuldspruch. Erhebliche Konsequenzen haben die Vergewaltigungen für den in Mannheim geborenen und zuletzt in einem Reeser Heim wohnhaften Mann dennoch: Das Gericht ordnete auf Antrag der Staatsanwaltschaft die unbefristete, geschlossene Unterbringung des 42-Jährigen in einem psychiatrischen Krankenhaus an.

Voraussetzung für eine solche Unterbringung ist, dass der Beschuldigte auch in Zukunft eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellt. Eine Voraussetzung, die der 42-jährige Reeser erfüllt: „Weit überdurchschnittlich“ sei die Wiederholungsgefahr, hatte ein psychiatrischer Gutachter am Montag im Gerichtssaal erklärt. Kognitive Einschränkungen, eine zumindest mittelgradige Intelligenzminderung, fehlende Impulskontrolle und fehlende Einsichtsfähigkeit machten die Wahrscheinlichkeit, dass der Reeser künftig weitere sexuelle Straftaten begeht, hoch, so der Sachverständige.

Ungünstig falle die Prognose zudem aus, weil in der Biografie des 42-Jährigen eine Steigerung zu erkennen sei, so der Gutachter. Während der Beschuldigte in der Vergangenheit zunächst nur durch Entblößen aufgefallen sei, sei es später auch zur Masturbation in der Öffentlichkeit gekommen – und schließlich zu den Vergewaltigungen in dem Kellener Wohnheim.

Dass die Unterbringung des 42-Jährigen unter engmaschigen Auflagen zur Bewährung ausgesetzt werde, hatte am Montag die Verteidigerin des Mannes beantragt. Ihr Mandant habe, bevor er aufgrund der Vergewaltigungsvorwürfe einstweilig untergebracht wurde, zuletzt in einem Wohnheim in Rees gelebt und sei dort ein Jahr lang nicht auffällig geworden, was ein Pfleger im Zeugenstand bestätigte.

„Es war eigentlich ein wirklich gutes Jahr für ihn“, und der Platz im Wohnheim werde momentan noch für den 42-Jährigen freigehalten, so der Pfleger. Allerdings gab der Zeuge auch zu bedenken, dass in dem Wohnheim aktuell nur sehr selbstbewusste Frauen lebten, die sich zu behaupten wüssten. Dies sei aber nicht zwangsläufig immer der Fall, und er sehe grundsätzlich eine Wiederholungsgefahr beim Beschuldigten, so der Zeuge.

Ein „sicherer Anker“ sei das Wohnheim in Rees jedenfalls nicht, stellte der Vorsitzende Richter schließlich fest – und die Unterbringung könne aufgrund der Gefahr, die vom 42-Jährigen ausgehe, nicht zur Bewährung ausgesetzt werden. „Es ist damit zu rechnen, dass es auch in der Zukunft zu solchen Taten kommen kann, wenn der Beschuldigte nicht untergebracht und die Allgemeinheit vor ihm geschützt wird“, sagte der Vorsitzende.

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