Notbremse wegen Vogelgrippe Geflügel im gesamten Kreis Kleve muss ab sofort in den Stall

Kreis Kleve · Nach wiederholten Ausbrüchen im Kreis Kleve ziehen die Behörden die Notbremse: Das Geflügel im gesamten Kreis muss jetzt in den Stall. Es gibt auch noch weitere Maßnahmen. Was man wissen muss.

Das Geflügel im gesamten Kreis Kleve muss ab sofort in den Stall.

Das Geflügel im gesamten Kreis Kleve muss ab sofort in den Stall.

Foto: dpa/Philipp Schulze

Die Geflügelpest taucht immer häufiger im Kreis Kleve auf. An verschiedenen Orten hat es in den vergangenen Wochen Ausbrüche gegeben, die nicht offensichtlich miteinander in Verbindungen standen. Nun zieht der Kreis Kleve die Konsequenzen: Aufgrund der jüngsten Ausbrüche in Rees, im niederländischen Grenzgebiet, in Weeze und nun auch in Kalkar ordnete die Veterinärabteilung des Kreises Kleve am Dienstag, 13. Dezember, mit einer entsprechenden Allgemeinverfügung die kreisweite Aufstallungspflicht an. Somit muss das Geflügel im gesamten Kreis Kleve ab sofort in den Stall.

Die Anordnung der kreisweiten Stallpflicht sei die wirkungsvollste und zugleich eine erforderliche Maßnahme, um den Eintrag der Geflügelpest in Betrieben und Privathaltungen durch infizierte Wildvögel so weit wie möglich zu verhindern, heißt aus dem Kreishaus. Was jetzt im einzelnen gilt.

Betroffene Tiere Die Stallpflicht gilt sowohl für gewerbliche als auch für private Tierbestände. Die betroffenen Tierarten sind Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse.

Stallpflicht Die Tiere müssen demnach entweder im geschlossenen Stall oder unter einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten, dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung untergebracht sein, heißt es.

Verendete Tiere Wenn in einem Geflügelbestand innerhalb von 24 Stunden mehr als zwei Prozent des Gesamtbestandes verendet sind, muss die Veterinärabteilung des Kreises unverzüglich informiert werden, damit ein Geflügelpest-Verdacht rechtzeitig erkannt oder ausgeschlossen werden kann.

Schutzkleidung und Futter Die Geflügelhalter sind verpflichtet, Stallungen nur in Schutzkleidung betreten zu lassen und keine Speise- und Küchenabfälle an Geflügel zu verfüttern. Es dürfen auch keine Eierschalen gefüttert werden. Futter und Einstreu müssen so gelagert werden, dass keine Kontamination durch Kot von Wildvögeln stattfinden kann. Es muss ferner sichergestellt werden, dass das gehaltene Geflügel nicht mit Oberflächenwasser getränkt wird, zu dem Wildvögel Zugang haben.

Allgemeinverfügung Der Kreis Kleve hat auf seiner Homepage die Allgemeinverfügung vom 13. Dezember veröffentlicht, die alle Regelungen im Detail darstellt. Die Veterinärabteilung bittet alle Geflügelhalter dringend, die Vorsichtsmaßnahmen einzuhalten, um weitere Ausbrüche der Geflügelpest im Kreis Kleve zu verhindern. Informationen und Vordrucke gibt es auf der Internetseite des Kreises Kleve.

Anfang Oktober hatte es einen ersten bestätigten Fall der Geflügelpest im Kreis Kleve gegeben. In einer Haltung in Rees wurde der Erreger H5N1 bestätigt. Der gesamte Bestand – mehr als 20.000 Tiere – musste gekeult werden, um eine Übertragung auf andere Tiere einzudämmen. Anfang Dezember wurde die Vogelgrippe dann im Tierpark Weeze nachgewiesen. Daraufhin wurden alle Bereiche des Tierparks, in denen Vögel gehalten werden, für Besucher gesperrt und mit entsprechenden Hinweisschildern versehen. Acht Gänse, sechs Enten und ein Schwan wurden getötet und von einem Spezialunternehmen abgeholt. Am Montag dann gab es die offizielle Bestätigung, dass auch in Kalkar die Geflügelpest grassiert. Das Friedrich-Löffler-Institut hatte den Ausbruch in einer gewerblichen Haltung bestätigt. In enger Abstimmung mit dem Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz hatte der Kreis Kleve daraufhin die Tötung des gesamten Tierbestands anordnen müssen, insgesamt mehr als 1800 Tiere. Dies ist am Samstag geschehen. Die Stallungen werden anschließend gereinigt und desinfiziert.

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