Bis zu -7 Grad Wie der Winterdienst in Kleve für den Frost vorbereitet ist

Kleve · Bis zu 300 Kilometer Wegstrecke befreien die Mitarbeiter jeden Winter von Schnee und Eis – und das pro Einsatz. Doch auch Bürger sind in der Pflicht. Ein Überblick.

Auch in Kleve heißt es derzeit jeden Morgen: Scheiben freikratzen.

Auch in Kleve heißt es derzeit jeden Morgen: Scheiben freikratzen.

Foto: dpa-tmn/Florian Schuh

Der Winter hat den Niederrhein erreicht: Innerhalb weniger Tage ist das Thermometer in Kleve und Umgebung auf knackig-frostige Minusgrade gefallen. In der Nacht zu Dienstag war es stellenweise bis zu -7 Grad kalt. Trotz allem: Zu einer Häufung von Glatteisunfällen ist es nicht gekommen, wie es von der Kreispolizei auf Nachfrage unserer Redaktion heißt.

Auch in diesem Jahr haben die Umweltbetriebe der Stadt Kleve (USK) frühzeitig und umfassend alle Vorkehrungen für den Winterdienst getroffen, erklärt Vorstand Karsten Koppetsch. „Jeden Winter befreien wir pro Einsatz bis zu 300 Kilometer Straßen, Radwege und Bürgersteige teils mehrmals am Tag von Schnee und Eis. Die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer hat dabei höchste Priorität“, sagt Karsten Koppetsch.

Über diverse Wetterinformationssysteme werde genau beobachtet, ob mit Frost und Schnee zu rechnen ist. Nächtliche Kontrollfahrten bringen konkrete Lageeinschätzungen. Eine schnelle Reaktion ist so möglich. Auch die Mannschaft steht: Insgesamt über ein Dutzend Mitarbeiter sind permanent in Winterdienst-Bereitschaft. Bei einem Extremeinsatz werden bis zu 70 Mitarbeiter im Winterdienst eingesetzt. Dann wird in teils mehreren Schichten gearbeitet, um die Straßen frei zu bekommen.

„Bei starkem Schneefall oder wiederkehrender Glätte arbeiten unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unermüdlich Tag und Nacht“, so Karsten Koppetsch. „Dennoch bitten wir um Verständnis, dass wir uns bei extremem Wintereinbruch bzw. Schneefall auf verkehrswichtige und gefährliche Straßen/Straßenabschnitte mit der höchsten Priorität wie Rettungswege, Hauptverkehrswege, Steigungen und Brücken oder Kreuzungsbereiche konzentrieren müssen.“

Mit dem Winterdienst kommen die Kommunen ihrer gesetzlich vorgeschriebenen Reinigungs- und Verkehrssicherheitspflicht nach. Aber auch Bürger sind gemäß der Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Kleve in die Pflicht genommen. Wer winterwartungspflichtig und damit für das Räumen und Streuen bei Schnee und Glätte verantwortlich ist, lässt sich aus dem Straßenverzeichnis zur Satzung über die Straßenreinigung ablesen. Das Straßenverzeichnis ist ebenfalls über die Internet-Präsenz abrufbar. Die Verkehrssicherheit muss an Wochentagen in der Regel bis 7 Uhr morgens, an Sonn- und Feiertagen bis 9 Uhr hergestellt sein und muss tagsüber jeweils bis 20 Uhr aufrechterhalten werden. Nachts gibt es weder auf Straßen, noch auf Wegen eine generelle Winterdienstpflicht.

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