In Kevelaer sichergestellt Hells Angels wollen nach Razzia ihre Harleys zurück

WINNEKENDONK/DÜSSELDORF · Rocker klagen vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf. Eine Maschine war vor zwei Jahren auch in Winnekendonk sichergestellt worden.

 In Winnekendonk war eine Harley sichergestellt worden.

In Winnekendonk war eine Harley sichergestellt worden.

Foto: ja/Schulmann

Gehören die Harleys der Hells Angels zum Vereinsvermögen? Oder sind die Mitglieder des Motorradclubs damit privat unterwegs? Unter anderem mit dieser Frage beschäftigt sich gerade das Düsseldorfer Verwaltungsgericht, nachdem Vereinsmitglieder gegen die Sicherstellung der bei einer Razzia im Oktober 2017 beschlagnahmten Gegenstände geklagt hatten. Damals waren der Erkrather Rockerverein „Hells Angels MC Concrete City“ und aus die Teilorganisation „Clan 81 Germany“ verboten wurden.

Bei der Großrazzia in 16 NRW-Städten – unter anderem in Goch, Erkrath, Wülfrath, Ratingen und Heiligenhaus – waren nicht nur Motorräder, sondern auch Kutten und Bargeld sichergestellt worden. In Kevelaer schlug die Polizei damals gleich zweimal zeitgleich zu. Einmal in der Innenstadt an der Lindenstraße, außerdem im Ort Winnekendonk an der Eichendorffstraße. In Winnekendonk stellte die Polizei eine hochwertige Harley Davidson sicher.

Das Verfahren um deren Rückgabe läuft bereits seit zwei Jahren – nun werden die Einzelklagen vor dem Verwaltungsgericht verhandelt. „Die Behörde ist bereits eingeknickt und hat die konfiszierten Gegenstände teilweise wieder herausgegeben“, war von Anwalt Wolf Bonn zu hören. Seine Kanzlei vertritt 39 Vereinsmitglieder im Rechtsstreit gegen das Land. Dass die Vereinsmitglieder auf Harleys zu Cafés gefahren sein sollen, um dort eine Drohkulisse aufzubauen, bestreiten sowohl die Kläger als auch deren Anwalt. Er habe nur eine gemeinsame Fahrt nach Paris gegeben. Von gewalttätigem Auftreten könne keine Rede sein – und auch nicht davon, dass die Motorräder dazu gedient hätten, Macht- und Gebietsansprüche durchzusetzen. Im Gegenteil. „Dass eine Horde von Rockern auf ihren Motorrädern sitzt und brummend an anderen Chartern vorbeifährt – das ist ein Klischee. Sowas gibt es nicht“, so Anwalt Wolf Bonn. Der Besitz einer Harley sei auch keine Voraussetzung für die Vereinsmitgliedschaft – auch deshalb müsse davon ausgegangen werden, dass sich die Motorräder im Privatbesitz befinden.

Beim Land NRW sieht man das anders, dort betrachtet man die Zweiräder als Teil des Vereinsvermögens. Es sei davon auszugehen, dass sie benutzt worden seien, um Drohkulissen aufzubauen. Ob das Land die sichergestellten Gegenstände zurückgeben muss, steht noch nicht fest. Den Klägern sollen die Gerichtsentscheide in den kommenden Wochen zugestellt werden.

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