Wann darf eine Razzia durchgeführt werden?
Das Wort Razzia ist ein rein in der Umgangssprache genutztes Wort. Als rechtlicher Begriff taucht er in keinem Gesetz und keiner Vorschrift auf. Daher gibt es keine konkrete Verfahrensanleitung für eine Razzia, jedoch regeln Vorschriften in Gesetzen der Bundesländer insbesondere im Polizeirecht die verschiedenen (möglichen) Aspekte einer Razzia. Auch die Strafprozessordnung StPO regelt in mehreren Paragrafen grundsätzliche Aspekte. So gilt etwa die Vorschrift des Paragrafen 102 der StPO: „Bei dem, welcher als Täter oder Teilnehmer einer Straftat oder der Datenhehlerei, Begünstigung, Strafvereitelung oder Hehlerei verdächtig ist, kann eine Durchsuchung der Wohnung und anderer Räume sowie seiner Person und der ihm gehörenden Sachen sowohl zum Zweck seiner Ergreifung als auch dann vorgenommen werden, wenn zu vermuten ist, dass die Durchsuchung zur Auffindung von Beweismitteln führen werde.“
Weitere Paragrafen, die Regelungen für Aspekte der Razzien enthalten, sind etwa §§ 103 (Durchsuchung bei anderen Personen), 127 (Vorläufige Festnahme), 163b (Maßnahmen zur Identitätsfeststellung), 163c (Freiheitsentziehung zur Identitätsfeststellung). Im Sinne von Paragraf 152 (Anklagebehörde; Legalitätsgrundsatz) kann die Staatsanwaltschaft eine Razzia anordnen oder eine zuständige Polizeibehörde. Maßgeblich ist vor allem im Sinne der Gesetze ein begründeter Anfangsverdacht.
Natürlich gibt es auch immer mal wieder Irrtümer, bei denen eine Razzia unbegründet war oder sogar die falsche Wohnung gestürmt wurde. Im Zweifel zahlt der Staat dann nach dem Verursacherprinzip Schadensersatz – das gilt aber nicht bei begründeten Razzien.
Welche großen Razzien gab es in Deutschland?
Ende 2022 gab es eine große Razzia gegen die sogenannte Reichsbürger-Szene, bei der in mehreren Bundesländern Verschwörer festgenommen wurden, die den Staat stürzen wollten. Im Januar fand eine spektakuläre Razzia gegen zwei Personen statt, die im Verdacht stehen, einen islamistischen Terror-Anschlag mit Giftstoffen geplant zu haben.
Große Razzien in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland gab es aber auch immer wieder gegen verschiedene „Rockerbanden“ wie die Bandidos oder die Hells Angels, von denen etliche lokale Vereinigungen verboten wurden. Auch gegen andere verbotene Organisationen oder gegen die sogenannte Clan-Kriminalität werden Razzien durchgeführt.
Besonders groß waren in den 70er-Jahren Razzien, bei denen Terroristen der RAF („Rote Armee Fraktion“) gesucht wurden. Etwa nach dem Mord an Arbeitgeberpräsident Hanns Martin Schleyer im Jahr 1977 fahndete man an verschiedenen Orten nach den Tätern.
Eine berühmt-berüchtigte Razzia war auch die Durchsuchung der Spiegel-Redaktion im Jahr 1962 wegen des Vorwurfs des Landesverrats. Diese Aktion ging als „Spiegel-Affäre“ (und als Angriff des damaligen Verteidigungsministers Franz-Josef Strauß gegen die Pressefreiheit) in die bundesdeutsche Geschichte ein.