Katzenschutzverordnung im Kreis Viersen Freigängerkatzen müssen kastriert und registriert werden

Kreis Viersen · Auch eine Kennzeichnung der Tiere ist laut der Katzenschutzverordnung ab 1. Juli Pflicht. Katzenhaltern, die sich nicht daran halten, drohen Bußgelder.

 Frei laufende Katzen müssen im Kreis Viersen ab dem 1. Juli kastriert und gekennzeichnet werden.

Frei laufende Katzen müssen im Kreis Viersen ab dem 1. Juli kastriert und gekennzeichnet werden.

Foto: Ingo Wagner

 Katzenhalterinnen und Katzenhalter im Kreis Viersen werden verpflichtet, ab dem 1. Juli ihre Freigängerkatzen zu registrieren und von einer Tierärztin oder einem Tierarzt kennzeichnen und kastrieren zu lassen. Tierhalter, die ihre Tiere nicht kastrieren, kennzeichnen und registrieren lassen und ihnen dennoch Freilauf gewähren, müssen mit Bußgeldern rechnen. Halterinnen und Halter reiner Hauskatzen ohne Freigang sind von der Verordnung nicht betroffen. Die sogenannte Katzenschutzverordnung hatte der Kreistag des Kreises Viersen verabschiedet. Die Verordnung ist am 1. April 2022 in Kraft getreten.

Im Kreishaus wurde jetzt zudem eine Zusammenarbeit zwischen der Kreisverwaltung und den örtlichen Tierschutzvereinen durch die Unterzeichnung einer Vereinbarung besiegelt. Die Vereine unterstützen damit künftig offiziell das Kreisveterinäramt und sind berechtigt, freilebende oder freilaufende Katzen zu fangen und vorübergehend in Obhut zu nehmen, um sie kastrieren und kennzeichnen zu lassen. Zudem erhalten die Vereine durch die nun abgeschlossene Vereinbarung mit dem Kreis Viersen mehr Rechtssicherheit und erhalten eine finanzielle Unterstützung für ihre Tätigkeit.

„Ich danke den ehrenamtlich Engagierten für ihren unermüdlichen Einsatz in den Verein. Außerdem möchte ich betonen, wie hilfreich die Beratung und Mitarbeit an der Katzenschutzverordnung durch sie war“, sagt Thomas Heil, Dezernent für Ordnung und Verbraucherschutz. Anwesend waren Vertreterinnen und Vertreter der Vereine „Notfelle Niederrhein“ sowie „Tierschutz für Willich“.

Anlass der Einführung der Verordnung sind die Lebensumstände der wild lebenden Katzen im Kreis Viersen. Tierschutzorganisationen beobachten in den vergangenen Jahren einen Anstieg frei lebender Katzen, die verwahrlost, oft krank oder verletzt und von Flöhen oder Würmern befallen sind. Die örtlichen Tierschutzorganisationen fangen deshalb wild lebende Katzen zur Kastration ein und entlassen diese anschließend wieder in die Freiheit.

(msc)
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