Corona im Kreis Viersen „Pflege-Impfpflicht“: Kreis hat Zweifel an eingereichten Attesten

Kreis Viersen · Insgesamt hatten 222 Angestellte im medizinischen Bereich keinen Impfnachweis vorgelegt.Noch stehen 126 Anhörungen von Beschäftigten ohne Impfnachweis aus.

 Das Bundesverfassungsgericht entschied am Donnerstag, dass die „Pflege-Impfpflicht“ rechtens ist.

Das Bundesverfassungsgericht entschied am Donnerstag, dass die „Pflege-Impfpflicht“ rechtens ist.

Foto: dpa/Sebastian Gollnow

Bei 222 Beschäftigten in Gesundheitseinrichtungen im Kreis Viersen dürfte die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom Donnerstag auf besondere Beachtung gestoßen sein: Die „Pflege-Impfpflicht“ ist rechtens. Die 222 Beschäftigten arbeiten in 61 Einrichtungen im Kreis Viersen, in denen die Impfpflicht gilt — und hatten ihren Arbeitgebern keinen Impfnachweis zukommen lassen. Ihnen droht ein Betretungsverbot.