Ratssitzung in Kaarst Fluglärm-Gutachten abgeschmettert

Kaarst · FDP-Antrag im Rat mehrheitlich abgelehnt. CDU spricht von rausgeworfenem Geld.

 Fluglärm bleibt in Kaarst ein eifrig diskutiertes Thema.

Fluglärm bleibt in Kaarst ein eifrig diskutiertes Thema.

Foto: dpa/Kevin Kurek

Ein Rechtsgutachten einer ausgewiesenen Anwaltskanzlei sollte feststellen, ob die Stadt Kaarst eine aussichtsreiche Rechtsposition habe, sofern sie gegen den ausufernden Nachtflugverkehr durch den Düsseldorfer Flughafen klagen wollte. Das sah ein entsprechender Antrag der FDP-Fraktion vor, der jetzt im Stadtrat diskutiert wurde. Maximal 10.000 Euro sollten dafür bereitgestellt werden. Der Antrag wurde allerdings mehrheitlich abgelehnt.

Lars Christoph sowie andere Ratsmitglieder befürchteten, „dass es rausgeworfenes Geld“ sei. Zum einen sei mit einem Honorarlimit von 10.000 Euro von keiner Kanzlei ein Gutachten zu erwarten, dass ausreichend Rechtssicherheit gebe. Zum anderen sei es sinnvoller, dass die Verwaltung gemeinsam mit der Bürgerinitiative „Kaarster gegen Fluglärm“ die rechtlichen Ansatzpunkte für eine Klageerhebung wegen der permanenten Nachtflüge identifiziere. Zudem war Ratsmitgliedern wie Ingo Kotzian und Bodo Korzeniewsky – beide CDU – der FDP-Antrag zu unkonkret. Um ansatzweise Rechtssicherheit zu erhalten, müssten unterschiedliche Fragen geklärt werden. Kotzian zählte auf: „Hält sich der Flughafen an geltendes Recht? Gibt es die Möglichkeit für Strafzahlungen?“

Bürgermeisterin Ulrike Nienhaus warnte zudem: „Wir sind hier alleine unterwegs.“ Eine Abfrage bei den Verwaltungen anderer Kommunen habe ergeben, dass diese sich nicht beteiligen werden. Der fraktionslose Wilbert Schröder schlug daher vor, auch zu prüfen, ob Sammelklagen von Bürgern möglich seien. Die CDU brachte letztlich den Vorschlag ein, dass Verwaltung und der Verein „Kaarster gegen Fluglärm“ gemeinsam erarbeiten sollen, ob es rechtliche Ansatzpunkte für eine Klageerhebung gegen den Flughafen gibt. Diesem Vorschlag schloss sich auch die SPD-Fraktion an. Anneli Palmen sagte: „Es erscheint logisch, dem CDU-Vorschlag zu folgen.“

Auch Werner Kindsmüller, erster Vorsitzender des Vereins, erklärte tags darauf zu der Ratsentscheidung: „Es ist gut, dass die Stadt Kaarst auch weiterhin alles unternehmen will, um die Bürger vor unzulässigen Störungen der Nachtruhe durch den Flugbetrieb in Düsseldorf zu schützen.“

Nach Auffassung des Vereins seien die rechtlichen Möglichkeiten tatsächlich noch nicht ausgeschöpft. „Wir sehen die Voraussetzungen für eine Verpflichtungsklage gegen Verkehrsminister Wüst für gegeben an“, so Kindsmüller.

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