BerlinWer Betreuungsgeld bekommt, darf es wohl behalten
Das Betreuungsgeld ist nach der einstimmig ergangenen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zwar verfassungswidrig (Az.: 1 BvR 2/13), die Eltern müssen aber nicht befürchten, die anfangs 100 und inzwischen 150 Euro monatlich zurückzahlen zu müssen. Sie können im Gegenteil darauf hoffen, dass es auf schon bewilligte Anträge auch weiterhin Auszahlungen gibt. Familienministerin Manuela Schwesig (SPD) kündigte an, nach einer Lösung zu suchen, bei der Familien, die das Betreuungsgeld bereits beziehen, es auch "bis zum Ende bekommen" werden. Schlechte Karten hätten dann nur die Eltern, deren Anträge noch nicht bewilligt wurden.